Polizei stoppt undichten Gefahrguttransporter

Mit undichten Containertüren war ein italienischer Gefahrguttransporter auf der A 8 unterwegs. Polizisten stoppten den Lkw. Der Fahrer muss 100 Euro Strafe zahlen.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Polizeikontrolle (Symbolbild)
Polizei Polizeikontrolle (Symbolbild)

München - Am Dienstagabend befuhr ein italienischer Sattelzug mit Gefahrgutkennzeichnung die A 8 auf Höhe Brunnthal. Als eine Streife des Gefahrguttrupps der Verkehrspolizei München den Sattelzug überholen wollte, bemerkten die Beamten, wie Flüssigkeit aus dem Containerfahrzeug auf die Fahrbahn tropfte. Die Beamten lotsten den Fahrzeuglenker in einen Autobahn- Parkplatz, alarmierten die Feuerwehr und sperrten den Parkplatz für den übrigen Verkehr.

Der 40-Tonner war in Pisa mit umweltgefährdenden Industrieabfällen beladen worden. Für solche Transporte sind geschlossene Wannencontainer vorgeschrieben, aus denen keine Flüssigkeit austreten kann. Die verwendeten Container waren jedoch mit Türen ausgestattet, die nicht dicht waren.

Da es dem ABC-Trupp der Feuerwehr nicht gelang den Container abzudichten, wurde ein Auffanggefäß angebracht. Der Transporter wurde dann durch die Polizeibeamten bis zu seinem Ziel, einem Entsorgungsbetrieb für Sonderabfälle südlich von Ingolstadt, begleitet. Der Autobahnparkplatz musste für die Dauer von ca. 2 Stunden gesperrt bleiben.

Der 36-jährige italienische Fahrer bezahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- Euro für die Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallgesetz. Der Spediteur und der Verlader vom italienischen Abfallentsorgungsbetrieb müssen jeweils mit einer Geldbuße in Höhe von 500,- € rechnen. Außerdem hat die Spedition die Kosten für den Feuerwehreinsatz zu tragen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.