Polizei stoppt Amerikaner mit Winchester-Gewehr

München - Er war zur Jagd in Österreich, da musste natürlich auch das eigene Gewehr mit. Auf dem Rückweg von Graz nach Chicago musste der US-Amerikaner am Donnerstag am Münchner Flughafen dann allerdings sein Flugzeug ohne sein Gewehr betreten: Bundespolizisten nahmen ihm seine Winchester ab, er hatte in Deutschland keine Erlaubnis zum Führen der Waffe.
Reisende, ob Jäger, Sportschützen oder sonstige Waffenträger, müssen ihre Waffen im Flugverkehr erstens anmelden und zweitens gut versperrt im Check-In-Gepäck verstauen. Sobald der Waffenbesitzer am Check-In-Schalter der Airline vorspricht, informieren die Airline-Mitarbeiter die Bundespolizei. Die Beamten überprüfen dann vor Ort die Papiere des Reisenden und der Waffe. Außerdem stellen Sie sicher, dass Waffe und Munition regelgerecht verpackt sind.
Die Bundespolizei schnappte auch einen Urkundenfälscher
So geschehen auch am Donnerstagmittag. Routinemäßig überprüfte eine Streife der Bundespolizei im Check-In-Bereich des Terminals 2 die Dokumente eines Reisenden, der ein Gewehr samt Munition für seinen Flug nach Chicago einchecken wollte. Allerdings stellten die Bundespolizisten fest, dass der 47-jährige US-Bürger keine Erlaubnis zum Führen seiner Jagdwaffe vorweisen konnte.
Siebentägige Jagd in Österreich
Er habe übers Internet einen siebentägigen Jagdausflug in Österreich gebucht, habe dort Rot- und Dammwild jagen wollen und sei jetzt auf dem Rückweg in seine Heimat Kentucky, so der 47-Jährige. Ob er für die Reise durch Deutschland eine besondere Erlaubnis für seine Waffe brauche, darüber habe er sich nicht informiert. Er sei der Meinung gewesen, die Airline wisse schon, was sie tut, und würde ihm sicherlich mitteilen, welche Dokumente er benötige. Er sehe im Nachhinein aber ein, dass er sich selbst darum hätte kümmern müssen.
Diese Einsicht schützte den Jagdfreund aber nicht vor einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz und dem Verlust seines Jagdgewehrs. Dieses mussten die Bundespolizisten ihm abnehmen. Außerdem musste der selbstständige Altenpfleger 435 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen, bevor er seinen Heimflug antreten durfte.