Polizei schnappt zwei Drogendealer: Lange Haftstrafen drohen

Die Polizei wirft den beiden Verdächtigen bewaffneten Handel mit Rauschgift vor.
von  Ralph Hub
Beide Verdächtige sind bereits früher wegen Drogenhandels und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. (Symbolbild)
Beide Verdächtige sind bereits früher wegen Drogenhandels und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München - Fahnder haben in den vergangenen Tagen zwei Dealer geschnappt, die aus ihren Wohnungen Am Hart und in Untergiesing einen schwunghaften Handel mit Rauschgift betrieben haben sollen.

27-Jähriger sitzt mit Haftbefehl in JVA Stadelheim ein

Bei einem 27-jährigen aus Untergiesing klingelten die Fahnder am vergangenen Donnerstag frühmorgens mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. In der Wohnung fanden die Ermittler einige Tausend Euro in bar und mehr als 500 Gramm Marihuana, sowie etwa dieselbe Menge Haschisch.

In der Nähe der Drogen lag ein Klappmesser. Der Verdächtige wurde festgenommen. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl. Der 27-Jährige sitzt seitdem in einer Zelle der JVA in Stadelheim.

Wohnung durchsucht: Regelrechtes Waffenarsenal griffbereit 

Auch ein 32-Jähriger, der Am Hart wohnt, hat vor ein paar Tagen eine Zelle in Stadelheim bezogen. Der Münchner bekam am vergangenen Mittwoch ebenfalls von der Drogenfahndung Besuch. Seine Fingerabdrücke waren auf einem Plastiktütchen für Drogen sichergestellt worden.

Die Beamten fanden in der Wohnung des Mannes mehrere Kilo Marihuana. Zudem lag ein regelrechtes Waffenarsenal griffbereit, offenbar um im Notfall die Drogen gegen einen Angreifer verteidigen zu können. Die Polizisten stellten einen Baseballschläger, mehrere Stöcke und Messer unterschiedlicher Länge sicher.

Beide Verdächtige sind bereits früher wegen Drogenhandels und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Wegen der Messer und Schlagwerkzeuge wird jetzt gegen sie wegen bewaffnetem Drogenhandels ermittelt.

Bei gewerbsmäßigem Drogenhandel liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Gefängnis, im Falle einer Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels werde daraus mindestens fünf Jahre Gefängnis.

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