Polizei pokert in der Dienstzeit: Geldbuße
München Für Herbert B. (51, Name geändert) entwickelte sich der Termin beim Verwaltungsgericht zu einem regelrechten Fiasko. Die Klage des Münchner Kriminalhauptkommissars gegen eine Geldbuße von 1500 Euro wurde am Freitag abgeschmettert. Ein paar mahnende Worte von der Richterin gab’s obendrauf.
Dem 51-Jährigen waren von seinem Dienstherrn zwei Vorfälle zum Vorwurf gemacht worden. Einmal soll er während der Sicherheitskonferenz 2012 einen Dienstwagen für private Zwecke genutzt haben. Sein Pech: Er hatte das für den Siko-Einsatz hochgerüstete Auto im Halteverbot abgestellt. So wurden seine Kollegen darauf aufmerksam.
Der Polizist gibt das auch unumwunden zu. Er habe einem Freund einen Krankenbesuch abgestattet. Und die Weilheimer Kollegen hätten es mit der Rückkehr ihres Wagens ja nicht so eilig gehabt. Dass er für private Zwecke ohne Genehmigung keinen Dienstwagen nutzen darf, sei ihm bekannt.
Den zweiten Vorfall bestreitet er dagegen vehement. Knappe zwei Jahre davor soll er während der Dienstzeit in eine Pizzeria gefahren sein – um dort zu pokern.
Ein Zeuge will ihn dort gesehen haben. „Ich kenne diesen Mann nicht“, erklärte Herbert B. der Richterin. Und auf Nachfrage bekräftigt er noch einmal: „Ich habe nicht gepokert.“
Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier konnte das nicht glauben. Sie ermahnte den Kläger, wies ihn auf seine Wahrheitspflicht hin. Doch der beharrte auf seiner Version.
Und die geht so: Am 15. Juni 2010 habe er das Dienstauto vormittags für seine Ermittlertätigkeit in Unterhaching gebraucht. Gemeinsam mit einem Kollegen habe man in Sachen Scheinehen verschiedene Wohnungen angesteuert. Nach der Vesper habe er den Kollegen mittags an der Dienstelle wieder abgesetzt. Er selbst sei weitergefahren, um weiter zu ermitteln. Dass er dann beim Pokern in einer Pizzeria gesehen wurde, könne sich daher nur um einen Irrtum handeln.
Neben der Zeugenaussage erschüttert aber ein weiteres Indiz diese Version: Im Fahrtenbuch erscheint die Uhrzeit 13.30 Uhr als Auto-Abgabetermin. Warum er diesen Eintrag gemacht hat, obwohl er den Wagen weiter dienstlich nutzte? Herbert B. weiß es nicht.
Die Richterin forderte ihn daraufhin auf, die Klage besser zurückzunehmen. 1500 Euro seien eine sehr milde Sanktion.
Herbert B. lehnte ab. Und kassierte folgerichtig die Klageabweisung.
- Themen:
- Polizei