Polizei kontrolliert Alkoholverbot an Party-Hotspots: Ruhiger Freitagabend
München - Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte entschieden, zwei Party-Hotspots trockenzulegen (AZ berichtete).
Gärtnerplatz: Polizei meldet keine besonderen Vorkommnisse
Das Alkoholverbot gilt zwischen 18 Uhr und 6 Uhr morgens. Ziel sei es, "Menschenansammlungen zu unterbinden, um die Infektionsrate zu senken", heißt es in einer Mitteilung des SAE: "Der Alkoholkonsum führt zu enthemmtem Verhalten und vermehrten Regelverstößen."
Am Wedekindplatz und auch am Gärtnerplatz hatten sich an den vergangenen Wochenenden jeweils Hunderte Menschen getroffen und gefeiert. Oft wurden keine Masken getragen und die Sicherheitsabstände nicht eingehalten. Die Polizei räumte beide Plätze deshalb wiederholt.
Mit Blick auf das Inkrafttreten der Regelung am Freitagabend meldete die Münchner Polizei keine besonderen Vorkommnisse. "Wir waren mit ausreichend Kräften vor Ort und haben Präsenz gezeigt", sagte eine Sprecherin am Samstag.
Am Gärtnerplatz zum Beispiel habe es keinen Polizeieinsatz gegeben, es sei bestimmt der eine oder andere dort gewesen, "aber es gab keinen Grund für die Beamten, einzuschreiten".
Münchner Polizei will Party-Hotspots im Auge behalten
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums hatte tags zuvor angekündigt, man werde die beiden Party-Hotspots genau im Auge behalten. Streifen sollen präsent sein und kontrollieren, ob das Alkoholverbot auch eingehalten werde.
Auch Maskenpflicht im Zentrum bleibt bestehen
In der Fußgängerzone darf ebenfalls von 18 Uhr bis 6 Uhr und auf dem Viktualienmarkt weiterhin rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum getrunken werden.
Es bleibt auch bei der Maskenpflicht täglich von 9 Uhr bis 21 Uhr in der Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, im Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, auf dem Rindermarkt und dem Viktualienmarkt, in der Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße, im Tal sowie in der Schützenstraße.