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Polizei-Knie auf Hals? Gewerkschaften mit unterschiedlichen Ansichten

In einigen Fällen ist es für Polizeigewerkschaftschef Ralf Kusterer durchaus möglich und vertretbar, dass sich Polizisten zur Fixierung auf den Hals von Verdächtigen knien. Andere Gewerkschaften sehen das etwas anders.
von  AZ/dpa
Ralf Kusterer, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg.
Ralf Kusterer, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg. © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart/München - Das Knien auf dem Hals von Verdächtigen kann aus Sicht des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg, Ralf Kusterer, in Ausnahmefällen vorkommen. Die Polizei-Gewerkschaften in Bayern sehen das etwas anders. 

Kusterer sagte der Deutschen-Presse-Agentur: "Im Gemenge ist alles denkbar. Es geht immer um Verhältnismäßigkeit. Undenkbar ist es für mich nicht." Die Polizei habe teils mit Menschen zu tun, die etwa unter Drogen stünden. Die Gewalt gegen Polizeibeamte scheine grenzenlos zu sein. "Da kann es durchaus sein, dass sie im Handgemenge kurzzeitig auch mal auf dem Hals landen." Es sei aber nichts, was die Polizei trainiere, es zähle auch nicht zum Repertoire der Abwehrtechniken.

Polizei-Gewerkschaften Bayern: Knien auf Hals nicht zum Fixieren vorgesehen

Der bayerische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Peter Pytlik, sagte am Donnerstag hingegen, um Menschen, die Gegenwehr leisten, zu fixieren, würden Einsatz- und Haltegriffe "zwar zumeist auf dem Boden liegend, aber nicht auf dem Hals kniend" vermittelt. Es sei zwar "in Gänze niemals auszuschließen", dass ein Polizist bei Gegenwehr einmal auf dem Hals eines Verdächtigen knie. Dann müsse aber «schnellstmöglich» eine andere Möglichkeit gewählt werden.

Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern, Jürgen Köhnlein, sagte, dass bei massiver Gegenwehr "das Knie einer Einsatzkraft einmal abrutschen" könne. "Wenn ein solches Abrutschen geschieht, ist es wichtig, dass dies schnell wieder zurückgenommen wird", betonte Köhnlein.

Staatsanwaltschaft München prüft Polizeieinsatz aus München

Die Staatsanwaltschaft München I überprüft derzeit einen Einsatz der Bundespolizei in einer Münchner S-Bahnstation vom Februar 2020. Auf einem Video des Einsatzes aus einer Polizisten-Bodycam ist zu sehen, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion eines um Hilfe rufenden Mannes kniet.

Das Video erinnert auf den ersten Blick - auch wenn die Folgen nicht zu vergleichen sind - an den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA, der eine Welle des Entsetzens und große Proteste ausgelöst hatte.

Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden. Ein Polizist presste sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor das Bewusstsein und starb wenig später. Der Polizist wurde zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

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