Polizei klärt Autoknacker-Serie auf: 37-jähriger Mann gefasst

Ein Notruf wegen eines aus einem Auto entwendeten Rucksacks bringt die Münchner Polizei auf die Spur eines fleißigen Autoknackers.
von  AZ
Nachdem die Anzeige bearbeitet worden war, wurde der 37-Jährige der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. (Symbolbild)
Nachdem die Anzeige bearbeitet worden war, wurde der 37-Jährige der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. (Symbolbild) © imago images/blickwinkel

München - Ein Ermittlungsrichter hat Haftbefehl erlassen, das Kommissariat 55 ermittelt zum Fall und zu etwaigen weiteren Taten: Der Münchner Polizei ist ein äußerst umtriebiger Autoknacker ins Netz gegangen. 

Ausschlaggebend dafür war ein am Dienstag (29. September) eingegangener Notruf: Dabei ging es um den Diebstahl eines Rucksacks aus einem unversperrten Pkw im Bereich Am Hart.

Mehrere uniformierte und zivile Streifen im Umkreis fahndeten nach dem möglichen Täter - und wurden bei der Personenkontrolle eines 37-jährigen Münchners fündig. Der Mann hatte mehrere als gestohlene gemeldete Fremddokumente und EC-Karten bei sich.

Umtriebiger Autoknacker: Polizei fasst 37-jährigen Mann

So wurden dem 37-Jährigen weitere zuvor angezeigte Diebstähle zugeordnet. Unter anderem hatte er am 2. September aus einem unversperrten Mercedes-Transporter in Schwabing eine Geldbörse entwendet und dort deponierte Kreditkarten zum Einkaufen genutzt.

Ebenfalls aufgeklärt: Der Diebstahl mehrerer Scheckkarten aus dem Pkw eines 41-Jährigen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck in der Ludwigsvorstadt und der Diebstahl einer Geldbörse aus einem Seat in Bogenhausen zum Nachteil eines 27-Jährigen aus dem Landkreis Bad
Tölz-Wolfratshausen.

Auch der Diebstahl einer Handtasche inklusive Geldbörse aus einem an der Goethestraße geparkten Pkw einer 31-Jährigen aus dem westlichen Landkreis München konnte dem Mann nachgewiesen werden. 

Nachdem der Münchner den zuvor gestohlen gemeldeten Rucksack nicht bei sich hatte, wurden Polizeihunde des PP München zur weiteren Absuche eingesetzt. Die richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung brachte keine neuen Erkenntnisse.

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