Politiker: „Maulkorb für alle Rottweiler!“
Einflussreiche Münchner Politiker fordern nach der neuerlichen Attacke Maulkörbe. Und: „Opfer von Kampfhunden müssen in hohem Maß entschädigt werden.“ Dem KVR fehlt aber noch die Handhabe.
Schreckliche Schmerzen, Albträume – und eine panische Angst vor Hunden, die dem kleinen Buben aus der Blumenau vermutlich für immer bleiben wird: Nach der schrecklichen Attacke des Rottweilers „Budda“, der sich auf dem Flemischweg in das Bein des spielenden Kindes verbissen hatte (AZ berichtete), befindet sich das Tier noch immer zur Untersuchung im Tierheim. Es ist eine weitere Attacke, die Fragen aufwirft:
Warum gibt es in München keine Maulkorb-Pflicht für Kampfhunde? Tatsächlich ist die Rechtslage verwirrend. Laut Lesart des Münchner Ordnungsamts (KVR) gibt es in München nämlich „keine Kampfhunde“. Die Haltung von Hunden der „Klasse 1“ (z. B. Pitbull, Staffordshire Bullterrier) ist generell verboten. Kampfhunde der „Klasse 2“, zu der auch ein Rottweiler gehört, werden nur dann erlaubt, wenn ein Gutachter ihnen per „Negativ-Zeugnis“ attestiert, dass sie nicht aggressiv oder gefährlich für Menschen sind. Und damit gelten sie rein rechtlich nicht mehr als „Kampfhund“.
Dazu kommt: „Im Bayerischen Landes-Straf- und Verordnungsgesetz gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der München einen generellen Maulkorbzwang erlassen könnte“, erklärt KVR-Sprecher Matthias Rischpler. „Das können wir bislang nur für einzelne Hunde tun, die auffällig geworden sind.“ Von den 31384 Hunden, die 2011 in München gemeldet waren, sind etwa 330 „auffällig“ geworden – das heißt, sie haben Menschen oder andere Hunde angegriffen. In 80 Fällen hat das KVR Auflagen erteilt – wie Leinenzwang, den Besuch einer Hundeschule oder den Entzug des Hundes. 20 bis 30 Hunde in München dürfen nur noch mit Maulkorb auf die Straße.
Was meinen Stadtpolitiker dazu? Irrsinn, findet das CSU-Fraktions-Chef Seppi Schmid – und fordert: „Wir brauchen einen Maulkorbzwang für alle Kampfhunde, auch für Rottweiler!“ Für ihn sei „ein Kampfhund einfach ein Kampfhund“ – und damit potenziell gefährlich. „Tiere sind unberechenbar. Auch ein Negativbescheid vom Gutachter macht doch einen Rottweiler nicht zum Dackel“, findet der CSU-Mann. „Da steht die Sicherheit der Münchner und ihrer Kinder eindeutig vor der Freiheit der Hunde und der Hundebesitzer. Wer in München unbedingt einen Hund halten mag, der muss ja keinen Rottweiler haben.“
Auch Stadtrats-Kollege Michael Mattar (FDP) schließt sich Schmids Meinung an: „Ich sehe Rottweiler grundsätzlich als gefährlich an. Wer unbedingt so einen Hund auf die Menschheit loslassen möchte, sollte in München nicht ohne Maulkorb vor die Türe dürfen.“ Und noch eine Maßnahme fällt dem FDP-Fraktions-Chef zum Thema ein: „Opfer von Kampfhund-Attacken müssen in hohem Maß entschädigt werden. Wenn die Haftpflichtversicherungs-Beiträge für Kampfhunde massiv hoch wären, würden sich weniger Leute so ein Tier kaufen.“
Was droht nun Buddas Eigentümerin? Laut KVR bekommt die Frau ihren Hund nicht mehr zurück, muss aber alle Kosten tragen, die der Hund noch verursacht. Welche Konsequenzen gibt es für die Frau, die Budda zuletzt gehalten hat? Sollte die Tunesierin noch einmal einen Hund halten wollen, gilt für sie Leinenzwang und Maulkorbzwang. „Und zwar egal, ob sie einen Schäferhund hält oder einen Rauhhaardackel“, sagt KVR-Sprecher Rischpler.
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