Poet und Schläger - sechs Monate Bewährung

MÜNCHEN - Heller Trenchcoat, roter Schal, brauner Hut. Unterm Arm Zeitungen und eine Plastiktüte – so kommt Poet Johannes R. (65) ins Münchner Landgericht. Und erklärt den Richtern gleich: „Ich reagiere nicht aggressiv, wenn ich betrunken bin. Ich werde dann eher theatralisch, poetisch und lehne Gewalt grundsätzlich ab.“
Das sieht die Staatsanwaltschaft allerdings anders. Sie hat den Dichter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll in einer Kneipe beim Flirt mit einer Frau deren Freund mit einem Glas am Kopf verletzt haben. Johannes R. ist als Dichter nicht wirklich erfolgreich. Deshalb ist er auf Sozialhilfe angewiesen.
Das erklärt auch, dass er Lokale mit günstigen Preisen aufsucht: „Schön und nett und ohne Nepp.“ Am Abend des 9. Juni 2009 kehrt er im Markt-Stadl am Viktualienmarkt ein, trinkt reichlich Bier und Schnaps. Nebenbei plaudert er mit einer Frau, die neben ihm steht: „Am Viktualienmarkt kennen mich viele als kunstinteressiert.
Die Frau kannte ich auch schon lange. Ich habe sie auf einen Drink eingeladen. Ich wusste, dass ihr Freund sie schlägt. Ich hatte ihr ein paar Mal gesagt, dass sie den Typen sausen lassen soll.“ Dies hat der Freund vermutlich mitbekommen. „Der hat mir gleich eine geschmiert“, erinnert sich Johannes R. und erklärt weiter: „Der Freund ist dann auf die Toilette und kam blutend zurück. Mehr war da nicht.“
Der Angeklagte meint, dass er ein Mann der Worte sei: „Ich schreibe Gedichte und Aphorismen, ich schlage mich nicht.“ Dann wühlt er in einer Plastiktüte, zeigt den Richtern sein neuestes und noch unvollständiges Werk. Die fehlende Erinnerung an den Schlag mit dem Glas ist vermutlich durch den zur Tatzeit hohen Alkoholpegel zu erklären: 2,42 Promille.
Bei der Blutentnahme in der Münchner Rechtsmedizin müssen ihn vier Polizeibeamte am Boden fixieren, weil er so um sich schlägt. Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer sieben Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der Verteidiger meint: „Ob er der Täter war, ist fraglich. Es gibt keine Zeugen.“ Das Gericht ist allerdings überzeugt, dass der Dichter der Täter ist. Urteil: sechs Monate Gefängnis auf Bewährung.