Platzvergabe im NSU-Prozess: Watschn weitergegeben
München - Wenn man glaubt, es geht nicht schlimmer, dann fällt das OLG München seine nächste Entscheidung.
Das Losverfahren, mit dem jetzt die Journalistenplätze vergeben werden, gibt zwar den türkischen Kollegen ihre Rechte.
Aber die Kriterien, nach denen die Pools für die anderen Medien gebildet werden, sind schlicht unverständlich! Die fünf Münchner Zeitungen müssen sich um acht Plätze mit allen anderen deutschen Tageszeitungen bewerben.
Dafür sind für „deutschsprachige Medien im Ausland“ vier Plätze reserviert. Die Leser der „Mallorca- Nachrichten“ haben also deutlich bessere Chancen, aus erster Hand informiert zu werden, als die Leser der Abendzeitung!
Ach ja: Eine „persisch publizierende Zeitung“ darf auch rein. Diese Logik des Gerichts ist höchst erklärungsbedürftig!
Das OLG setzt sich dem Verdacht aus, unbotmäßigen Kritikern aus der Presse die Watschn weiterzugeben, die es vom Verfassungsgericht in Karlsruhe kassiert hat.
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