Plakate und YouTube-Video: Mann protestiert gegen Bank
Ein Bauunternehmer fühlt sich von seiner Bank schlecht behandelt und macht seinem Ärger Luft - mit Protestplakten vor der Filiale und einem Video bei YouTube.
München - Bauunternehmer Johann H. (57) war lange mit seiner Bank sehr zufrieden. Jahrzehntelang begleiteten die lokalen Banker den Aufstieg seiner Firma mit den notwendigen Krediten.
Aus für ihn unerfindlichen Gründen machten seine Geldgeber dann plötzlich Schwierigkeiten. Johann H. konnte nur mit Mühe eine Insolvenz seiner Firma verhindern. „Hätte er seine Verbindlichkeiten nicht umfinanziert, wäre er jetzt ein Fall für Hartz IV“, erklärt Verbraucherschützer Ruediger Scheiffele. Er unterstützt den Pidinger Unternehmer in seinem Protest.
Der hatte darüber so einen dicken Hals bekommen, dass er zu drastischen Mitteln griff: Am 8. Juli 2011 stellte er unter anderem am Zaun seines Lagerplatzes ein Plakat mit der Aufschrift „Nie wieder VR-Bank“ auf.
Ist das freie Meinungsäußerung oder bereits ein rechtswidriger Boykottaufruf?
Auch direkt an der Bank sei das Protest-Plakat aufgetaucht, berichtet der Anwalt des Geldinstituts in der Verhandlung vor dem Senat des Oberlandesgerichts. Hier ist der Fall gelandet, weil Johann H. Berufung gegen das Urteil des Traunsteiner Landgerichts eingelegt hatte. Die Traunsteiner hatten der Bank weitgehend Recht gegeben.
Mit den Plakaten gab sich Johann H. nicht zufrieden. Er lud später noch ein Protest-Video auf Youtube hoch, in dem er unter anderem eine Gerichtsverhandlung wegen sexueller Belästigung gegen einen Bank-Mitarbeiter erwähnt. Dabei hatte dieser Mitarbeiter lediglich gegen diese Bezichtigung geklagt. Und das mit Erfolg.
Der Senat regte daher in diesem Punkt eine Unterlassungserklärung an. Johann H. war einverstanden. Vielleicht auch, weil er gespürt hat, dass seine Berufung ansonsten gute Aussicht auf Erfolg hat.
Die OLG-Richter sehen zwar wie schwierig die Grenzziehung ist, tendieren aber dazu, dass Johann H. nur seine Meinung gesagt, aber nicht zum Boykott aufgerufen hat.
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