Plädoyers im Prozess um Mord an Ehefrau erwartet

Suizid oder Mord? Acht Jahre nach einem Freispruch des Ehemanns aus Mangel an Beweisen wurde der Fall neu aufgerollt: Hat der Angeklagte nun seine Frau ermordet, oder nahm sie sich das Leben? In den Plädoyers dürfte diese Frage unterschiedlich beantwortet werden.
von  AZ/dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Im neu aufgerollten Prozess gegen einen Mann, der seine Ehefrau ermordet haben soll, werden heute (9.30 Uhr) in München die Plädoyers erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ehefrau mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Das Landgericht München I hatte ihn im Februar 2022 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob diesen Freispruch auf, nun wird erneut verhandelt. Zu Prozessbeginn beteuerte der Angeklagte zum wiederholten Mal seine Unschuld: "Ich habe meine Frau nicht erschossen."

Der Tod der Frau im Jahr 2015 war lange als Suizid behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Ehefrau, mit der er 17 Jahre lang verheiratet war und fünf gemeinsame Kinder hatte, "von Eifersucht getrieben" umgebracht hat. Laut der Anklageschrift war die Beziehung schwierig gewesen - der Angeklagte sei eifersüchtig und kontrollierend aufgetreten.

Der 64-Jährige sagte hingegen vor Gericht, sie hätten als Paar einvernehmlich Sex-Spiele mit der Waffe gehabt. An jenem Abend im Jahr 2015 habe er seiner Frau bei einem Gerangel die Waffe aus der Hand nehmen wollen. "Dann hat sich ein Schuss gelöst und die ist umgefallen."

Trotz Zweifel der Kammer an der Schilderung des Angeklagten galt der Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Der BGH hob diese Entscheidung jedoch im Dezember auf.

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