Plädoyers im Prozess um den Tod Dominik Brunners erwartet

MÜNCHEN - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts werden für Dienstag die Plädoyers erwartet. Am 6. September soll das Urteil gefällt werden.
Der 50-jährige Geschäftsmann war am 12. September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten am Münchner S-Bahnhof Solln geworden.
In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Markus S. und Sebastian L. Mord vor. Laut den Ermittlern hatte Brunner zwar zuerst zugeschlagen, jedoch lediglich, um „einen Angriff des Angeklagten abzuwehren“. Im Prozessverlauf haben jedoch mehrere Zeugen ausgesagt, Brunner habe sich nach dem gemeinsamen Verlassen der S-Bahn „in Boxhaltung“ auf L. und S. zubewegt und S. gezielt ins Gesicht geschlagen.
Zudem war bekannt geworden, dass Brunner nicht unmittelbar durch die Tritte, sondern an Herzkammerflimmern gestorben war, das der Übergriff ausgelöst hatte. Brunner litt laut medizinischem Gutachten an einem krankhaft vergrößerten Herzen.
Da L. zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, findet das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts statt. Auch für den ein Jahr älteren Markus S. empfahl der psychiatrische Gutachter Franz Joseph Freisleder die Anwendung von Jugendstrafrecht. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht beiden Jugendlichen demnach eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Würde bei S. Erwachsenenstrafrecht angewendet, könnte das höchstmögliche Strafmaß auf eine lebenslange Freiheitsstrafe lauten.
ddp