Pizzeria-Mord: Lebenslange Haft für Kellner
München - Ein 40 Jahre alter Kellner ist am Montag vom Münchner Schwurgericht wegen Mordes an einem Kollegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hat vor einem Jahr im Untergeschoss eines italienischen Restaurants nach einem bereits beendeten Streit dem 41-jährigen Opfer unversehens ein Klappmesser ins Herz gestoßen. Auch eine Notoperation mit Unterstützung eines Herzchirurgen konnte den Familienvater nicht retten.
Der Angeklagte wurde von seinen Kollegen als fleißig, aber auch als frech und hitzköpfig geschildert, während das Opfer ein ruhiger, in sich gekehrter Mann gewesen sei. Der 41-Jährige hatte nach einem Streit ums Trinkgeld seit Monaten nicht mehr mit dem Angeklagten gesprochen und dessen Versuche abgeblockt, den Kontakt wiederherzustellen. Vor diesem Hintergrund löste laut Urteil ein nichtiger Vorfall das Verbrechen aus.
Der Angeklagte stellte sich dem Kollegen in einem engen Korridor in den Weg und trat ihm „vorsätzlich oder unabsichtlich“ auf den Fuß. „Nachdem das Opfer bisher das Verhalten des Angeklagten ignoriert hatte, wurde es ihm jetzt zu viel“, so der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Der folgende lautstarke Streit sei in ein Handgemenge übergegangen, bei dem der Ältere den schwächeren Angeklagten in den Schwitzkasten nahm und beide bei laufendem Restaurantbetrieb zu Boden gingen. Ein Kollege trennte die Streithähne. Für den Angeklagten war die Sache damit noch nicht beendet: Er holte sein Messer, verfolgte das Opfer in den Keller und „stach wortlos, wuchtig und schnell“ zu, wie es im Urteil hieß.
Der 40-Jährige habe die Stichwaffe gezielt eingesetzt, um seine körperliche Unterlegenheit auszugleichen, sagte der Vorsitzende Richter, „die hilflose Lage des Opfers war plakativ“. Damit habe der Angeklagte heimtückisch getötet. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ging das Gericht aber nicht von niedrigen Beweggründen aus. Das Motiv – Wut – sei bei der „intellektuellen Ausstattung“ und der Stimmungslage des Angeklagten „nachvollziehbar“. Dieser hat sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt und dessen drei Kindern 5000 Euro zukommen lassen. Der Restaurantbetrieb war damals übrigens weitergegangen, wie die Lebensgefährtin des Getöteten bei ihrer Ankunft feststellen musste. Das Gericht „teilt ihre Verständnislosigkeit“, betonte der Richter.
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