Pistenraupe überrollt Schmied
Skifahrer Klaus W. wurde von einer Pistenraupe komplett überrollt und lebensgefährlich verletzt. Jetzt streitet über die Behandlungskosten.
München - Dass er das überlebt hat, grenzt an ein Wunder: Klaus W. (52), ein Schmied aus Schliersee, wurde nach dem Firstalmfasching am Spitzingsee am 6. Februar 2005 von einer Pistenraupe komplett überrollt. Der Blasmusiker und Familienvater war nach der Feier auf der Alm ohne Stöcke, aber mit Tenorhorn talwärts gefahren und etwa vier Meter hinter der Raupe gestürzt. Der Raupenfahrer (43) hatte das nicht mitbekommen und war rückwärts über den liegenden Mann gefahren.
Klaus W. wurde lebensgefährlich verletzt, fiel ins Koma, konnte aber von den Ärzten gerettet werden. Seine Behandlungskosten haben sich bislang auf über 100.000 Euro summiert. Die sollten nach einem Urteil des Landgerichts München II zwischen der Krankenversicherung und dem Pistenbetreiber geteilt werden. Doch die beklagten Betreiber der Pistenraupe weigerten sich, dies zu akzeptieren und gingen in die Berufung beim Oberlandesgericht.
Der 10. Zivilsenat hörte sich am Freitag noch einmal Zeugen des dramatischen Geschehens an. Zwei junge Frauen, damals noch Teenager, berichteten, wie Klaus W. stürzte und versuchte, sich bemerkbar zu machen. „Ich habe auch gewunken, aber der Fahrer hat mich nicht gesehen. Klaus W. wurde vollständig überrollt und lag am Ende vor der Schaufel“, erzählte die 20-jährige ehemalige Schulkameradin des Sohnes von Klaus W. Da erst habe der Raupenfahrer sie bemerkt und habe angehalten.
Das Mitglied der „Kapelle fürchterlich“ war nach der Faschingsfeier angetrunken, hatte sich mit zum Teil selbst gebastelten Kurzskiern über die Stümpflingabfahrt auf den Weg ins Tal gemacht.
Das Gericht will klären, wie die Sichtverhältnisse zur Unfallzeit gegen 19 Uhr waren. Die Zeuginnen machten hier unterschiedliche Angaben. Eine sprach von guter Sicht, die andere erklärte, sie habe eine Taschenlampe gebraucht.
Außerdem wurden gestern Sachverständige gehört. Sie sollten medizinische Fragen, aber auch Unklarheiten hinsichtlich des Unfallablaufs und des Wetters beseitigen. Der OLG-Senat deutete am Freitag an, dass er die größere Schuld an dem Unfall bei dem Opfer sieht: Urteil am 27. Mai.
Klaus W. hat parallel Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Seit dem Unfall kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben.
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