Pikanter Schnappschuss: Laura Wontorra gewinnt vor Gericht

Durch ein Missgeschick auf einem roten Teppich lässt Sportmoderatorin Laura Wontorra pikante Einblicke unter ihr Kleid zu. Die Fotografen drücken ab, die Bilder werden prompt veröffentlicht. Wontorra klagt daraufhin vor dem Münchner Landgericht – und gewinnt in erster Instanz.
von  az
Sportmoderatorin Laura Wontorra auf dem roten Teppich der Goldenen Kamera in Hamburg. Hier passierte ihr das Missgeschick.
Sportmoderatorin Laura Wontorra auf dem roten Teppich der Goldenen Kamera in Hamburg. Hier passierte ihr das Missgeschick. © imago/Sven Simon

München - Wegen eines veröffentlichten Höschen-Fotos hat Sportmoderatorin Laura Wontorra vor dem Landgericht München gegen die "Bild"-Zeitung geklagt. Jetzt konnte Wontorra einen ersten Erfolg verbuchen. Das Gericht entschied, dass das Bild nicht mehr gezeigt werden darf – trotz des öffentlichen Auftritts verletze das Bild die Intimsphäre der 27-Jährigen, so die Begründung.

Das Malheur passierte Wontorra, die zuletzt von einem Marktforschungsinstitut zur "heißesten Sportmoderatorin" gewählt wurde, am 6. Februar in Hamburg bei der Verleihung der Goldenen Kamera. Beim Aussteigen aus dem Auto,verrutschte ihr Kleid. Der freie Blick auf ihre Unterwäsche war gefundenes Fressen für zahlreiche Fotografen. Kurze Zeit später war das Bild öffentlich zu sehen.

Einstweilige Verfügung: Höschen-Foto darf nicht gezeigt werden

Auch die "Bild" veröffentlichte eins dieser Fotos, wogegen Wontorra vor der Pressekammer am Landgericht München I vorging. Wontorra konnte nun in erster Instanz gewinnen: Eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung wurde bestätigt, das Gericht untersagte die weitere Verbreitung des pikanten Schnappschusses.

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Im Gegenzug beruft sich die "Bild" auf Wontorras Prominenz und die Veranstaltung der Goldenen Kamera als zeitgeschichtliches Ereignis. Es habe sich "um einen inszenierten Auftritt" gehandelt zitiert die "Süddeutsche Zeitung" die "Bild". Demnach dürften auch etwaige Missgeschickte per Foto festgehalten werden.

Zwar sei Wontorra eine Person der Zeitgeschichte, die an einer öffentlichen Veranstaltung teilgenommen habe, trotzdem sei "damit nicht jede Bildveröffentlichung auch ohne Einwilligung zulässig", erklärte das Gericht gegenüber der Zeitung. "Auch eine Person der Zeitgeschichte ist im Hinblick auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht völlig schutzlos gestellt."

Auch Leser fanden das Bild peinlich

Dem Presserecht nach muss eine prominente Person auch Fotos aus der Öffentlichkeitssphäre akzeptieren, die sie unvorteilhaft abbilden. Die Kammer begründet den ersten Erfolg Wontorras allerdings damit, dass die Situation nicht nur von ihr, sondern auch von einigen Lesern als unangenehm oder peinlich empfunden werde.

Im Urteil heißt es: "Bei Abwägung dieser Interessen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem berichteten Geschehen um ein vergleichsweise belangloses Ereignis handelte, welches auch durch eine Wortberichterstattung adäquat darstellbar gewesen wäre."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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