Physiotherapeutin soll Kassen um 336672 Euro betrogen haben

Physiotherapeutin (58) kommt mit 21 Monaten Haft auf Bewährung noch einmal davon. Von Februar 2003 bis November 2006 soll sie zu Unrecht Rezepte abgerechnet, für die keine entsprechenden Leistungen erbracht wurden.
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Bewährungsstrafe für Ingrid S. (58).
Torsten Huber Bewährungsstrafe für Ingrid S. (58).

Physiotherapeutin (58) kommt mit 21 Monaten Haft auf Bewährung noch einmal davon. Von Februar 2003 bis November 2006 soll sie zu Unrecht Rezepte abgerechnet, für die keine entsprechenden Leistungen erbracht wurden.

MÜNCHEN Blonder Dutt, Brille, rote Wangen – die 58-jährige Physiotherapeutin Ingrid S. sitzt nervös auf der Anklagebank im Landgericht München I. „Es war damals eine schlimme Zeit. Scheidung, mein Mann war Alkoholiker, die Söhne schmissen das Abi, einer nahm Drogen. Das Haus musste ich allein abzahlen. Die ganze Palette halt“, so versucht sie ihre Betrugstaten zu rechtfertigen. Um 336672 Euro soll sie die Krankenkassen durch falsche Abrechnungen betrogen haben.

Die Mutter zweier Söhne betrieb eine Praxis in München. Sie behandelte Patienten mit Bewegungseinschränkungen. Die Therapien werden von Ärzten auf Rezept verschrieben. Von Februar 2003 bis November 2006 soll sie zu Unrecht Rezepte abgerechnet, für die keine entsprechenden Leistungen erbracht wurden. Nach dem Leistungsvertrag zwischen Physiotherapeuten und den Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dürfen die Therapien an Patienten nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können.

Laut Anklage hat sie sechs Mitarbeiter in der Praxis Patienten behandeln lassen, die nicht über eine derartige Ausbildung verfügen. Auf den Rezepten stand aber, dass die Therapien von ihr persönlich oder von Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation durchgeführt wurden.

Ingrid S. räumte die Vorwürfe ein: „Ich hatte so viel Arbeit. Ich habe die Arbeit einfach nur verteilt.“ Schließlich habe sie die Therapien beaufsichtigt. Die vorgeworfene Betrugssumme hat die Angeklagte bereits wieder gut gemacht. Das Geständnis belohnte der Vorsitzende Richter Peter Noll mit 21 Monaten Haft auf Bewährung. th

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