Pfusch in der Klinik? - Es geht um Millionen

Sechs Mal sollte er Schmerzen lindern, sechs Mal soll er sie verschlimmert haben. Gegen den Chirurgen Horst Dekkers, Mitbesitzer der Alpha-Klinik, ist Zivilprozess anhängig.
von  Abendzeitung
Alpha-Klinik in München
Alpha-Klinik in München © az

Sechs Mal sollte er Schmerzen lindern, sechs Mal soll er sie verschlimmert haben. Gegen den Chirurgen Horst Dekkers, Mitbesitzer der Alpha-Klinik, ist Zivilprozess anhängig.

Vor dem Landgericht München 1 fordern die Kläger Schadenersatz in Millionenhöhe. Chirurg Dekkers fühlt sich unschuldig und operiert weiter. "Stenose", so lautete Dekkers Diagnose bei den sechs Patienten. Bei allen sechs soll es die falsche gewesen sein.
Bei einer Stenose wuchert der Knochen an den Wirbelgelenken und drückt auf die Nerven – das schmerzt.

"Unfähig oder geldgierig"

Dekkers hält die Stenose für eine "Volkskrankheit" und bezeichnet sich auf seiner Homepage als "international ausgewiesenen Stenose-Experten". Er verspricht, dass durch seine Operation der Schmerz "erheblich abklingt".
Bei den Klägern war angeblich das Gegenteil der Fall – der Schmerz verschlimmerte sich. Seit der Operation können die Kläger – so ihre Anwälte – ihrer Arbeit entweder gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen. Einer der Patienten sitze seit der OP im Rollstuhl, sagt Wolfgang Putz, Rechtsanwalt für Medizinrecht und Vertreter der sechs Kläger.
"Bei allen Klägern haben unabhängige Ärzte im Nachhinein festgestellt, dass keine Stenose vorhanden war", sagt Putz. "Entweder Dekkers ist unfähig oder geldgierig."

In der Tat ließ sich der Chirurg für seine Arbeit fürstlich bezahlen. "10.000 bis 50.000 Euro kostet eine Stenosebehandlung", erklärt Dekkers Sprecher. Die Krankenkasse zahlt nicht. Die Kläger waren für die Operation extra aus Belgien, Italien und den Niederlanden angereist. Seine ausländischen Patienten wirbt Dekkers bei Sprechstunden zum Beispiel im Holland an. Gestern hielt er Sprechstunde in Madrid und war für die AZ nicht zu sprechen.

Die ausländischen Patienten wissen oft nicht, mit wem sie sich einlassen. Denn ein richtiger Doktor ist Dekkers laut "Spiegel" nicht. Er führt zwar den Titel "Doctorandus", doch so darf sich in den Niederlanden jeder Student nennen.

Das Landgericht München I verurteilte Dekkers vergangenes Jahr zu 10.000 Euro Schadenersatz wegen eines Behandlungsfehlers. Und 2002 hatte der Chirurg bereits einmal Ärger. Der Vorwurf: Gruppensex in der Klinik. Kläger-Vertreter Putz hat in seinen 30 Jahren als Medizinanwalt nur einen vergleichbaren Fall erlebt: "Der Arzt darf nicht mehr praktizieren."

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