Pfleger auf den Kehlkopf geschlagen?

Nachdem er aggressiv wurde: Psychisch kranker Mann (51) soll untergebracht werden.
John Schneider |
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Das Landgericht muss entscheiden, ob ein 51-Jähriger dauerhaft untergebracht werden muss. Er hatte einen Pfleger angegriffen und verletzt.
dpa Das Landgericht muss entscheiden, ob ein 51-Jähriger dauerhaft untergebracht werden muss. Er hatte einen Pfleger angegriffen und verletzt.

München - Die lange Liste der Medikamente, die er einnehmen muss, spult Peter S. flüssig und ohne zu zögern ab. Der 51-Jährige nimmt Psychopharmaka, muss aber nach einem schweren Herzinfarkt unter anderem auch Mittel gegen Bluthochdruck schlucken oder sich spritzen lassen.

Das tut er wohl auch. Sein Anwalt und Betreuer bestätigt jedenfalls, dass es ein gutes Einvernehmen zwischen ihm und dem an einer bipolaren Störung (mal manischer Gemütszustand, dann wieder depressiv) leidenden Mandanten gäbe. Peter S., der dauerhaft untergebracht werden soll, zeigt sich vor Gericht durchaus kooperativ, beantwortet jede Frage so gut er kann.

Das war nicht immer so. Im Frühjahr 2015 soll der gelernte Maschinenschlosser laut Anklage seine Medikamente eigenmächtig abgesetzt haben. Die Folge: ab Juli habe der 51-Jährige dann nach Ansicht der Ermittler an einer manischen Episode gelitten und sich des Missbrauchs von Notrufen, Betrugs, der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

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Peter S. verlor den Bezug zur Realität und am 9. August des vergangenen Jahres eskalierte die Situation. Der psychisch kranke Mann belästigte Nachbarn und drohte, das Wohnanwesen anzuzünden. „Wegen Eigen- und Fremdgefährdung“ wurde er daraufhin in der Psychiatrie untergebracht.

Kaum in Haar angekommen, legte er sich mit einem Pfleger an, schlug laut Anklage ohne Vorwarnung dem Mann mit der Faust mit Wucht gegen den Kehlkopf. Das Opfer erlitt eine Kehlkopfprellung. Dann habe er dem Pfleger noch einen Tritt in den Bauch versetzt.

Peter S. bestreitet das. Er habe dem Pfleger an den Hals gefasst, das ja. Aber wenn er mit der Faust in der beschriebenen Art zugeschlagen hätte, dann wäre der Mann umgefallen.

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Richterin Elisabeth Ehrl brachte die Sprache noch auf einen anderen Vorfall im vergangenen Jahr. Gegen Peter S. wurde ermittelt, weil er einen Spezl zu Fall gebracht haben sollte. Der Mann starb wenige Wochen später an einer Kopfverletzung.

„Er hat die Augen verdreht und ist einfach umgefallen.“ So erinnert sich Peter S. an den Vorfall. Er habe das nicht verhindern können, weil es so schnell ging. Die Ermittlungen wurden damals eingestellt.

Der Prozess dauert an.    

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