PETA gegen Schlachthof: Juristische Schlammschlacht

Vor einigen Tagen hat die Tierschutzorganisation PETA Strafanzeige gegen den Münchner Schlachthof gestellt. Der Vorwurf: Rinder sollen vor der Tötung nicht korrekt betäubt werden. Jetzt entwickelt sich der Konflikt zu einer juristischen Schlammschlacht.
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Wurden Rinder im Münchner Schlachthof falsch betäubt? PETA erhebt schwere Vorwürfe. (Symbolbild)
FIB Wurden Rinder im Münchner Schlachthof falsch betäubt? PETA erhebt schwere Vorwürfe. (Symbolbild)

München – Den Tierschützern liegen laut eigenen Angaben Videoaufnahmen vor, die beweisen sollen, dass es im Schlachthof immer wieder zu sogenannten Fehlbetäubungen komme. Die somit nicht komplett betäubten Rinder würden daher bei der Schlachtung unnötig leiden, so PETA.

Auf eine entsprechende Anzeige bei der  Staatsanwaltschaft München I (Aktenzeichen: 236 UJs 730316/15) reagierte die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH wiederum mit einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.

Lesen Sie auch: Daniela Böhm mit Online-Petition gegen Münchner Schlachthof

Der juristische Kleinkrieg zwischen Tierschützern und Schlachtern ist nun in eine dritte Runde gegangen, da nun PETA seinerseits die Schlachthof Betriebs GmbH und deren Geschäftsführerin mit Gegenanzeigen bedacht haben. Sie hätten sich mit den Verleumdungs-Anzeigen einer falschen Anschuldigung gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht.

Dr. Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, poltert in einer Pressemitteilung: "Ganz offensichtlich wusste sich die Geschäftsführerin des Münchner Schlachthofs, Andrea A., nach der Offenlegung der schweren Vorwürfe gegen ihren Betrieb nicht weiterzuhelfen – und erstattete Anzeige gegen zahlreiche Personen und Unternehmen, um ihren Ruf zu retten. […]  Offensichtlich haben A. und ihre Kollegen jegliches Maß der Orientierung verloren. Fehlbetäubungsraten von laut Verantwortlichen 'nur' einigen Rindern pro Tag wurden offen zugestanden. Das sind in jedem Einzelfall strafbare Handlungen nach dem Tierschutzgesetz, was jedes einzelne Tier schützt."

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