PETA gegen Schlachthof: Juristische Schlammschlacht
München – Den Tierschützern liegen laut eigenen Angaben Videoaufnahmen vor, die beweisen sollen, dass es im Schlachthof immer wieder zu sogenannten Fehlbetäubungen komme. Die somit nicht komplett betäubten Rinder würden daher bei der Schlachtung unnötig leiden, so PETA.
Auf eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I (Aktenzeichen: 236 UJs 730316/15) reagierte die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH wiederum mit einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.
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Der juristische Kleinkrieg zwischen Tierschützern und Schlachtern ist nun in eine dritte Runde gegangen, da nun PETA seinerseits die Schlachthof Betriebs GmbH und deren Geschäftsführerin mit Gegenanzeigen bedacht haben. Sie hätten sich mit den Verleumdungs-Anzeigen einer falschen Anschuldigung gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht.
Dr. Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, poltert in einer Pressemitteilung: "Ganz offensichtlich wusste sich die Geschäftsführerin des Münchner Schlachthofs, Andrea A., nach der Offenlegung der schweren Vorwürfe gegen ihren Betrieb nicht weiterzuhelfen – und erstattete Anzeige gegen zahlreiche Personen und Unternehmen, um ihren Ruf zu retten. […] Offensichtlich haben A. und ihre Kollegen jegliches Maß der Orientierung verloren. Fehlbetäubungsraten von laut Verantwortlichen 'nur' einigen Rindern pro Tag wurden offen zugestanden. Das sind in jedem Einzelfall strafbare Handlungen nach dem Tierschutzgesetz, was jedes einzelne Tier schützt."
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