Perlacher Forst: Die Bewohner horchen auf

Sind die Häuser in der Wohnsiedlung am Perlacher Forst zu hellhörig? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sagt nein. Das empört die Bewohner.
Konstanze Fassbinder |
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Ein Schild weist darauf hin, dass in der „Wohnanlage am Perlacher Forst“ viele Kinder wohnen.
Ein Schild weist darauf hin, dass in der „Wohnanlage am Perlacher Forst“ viele Kinder wohnen.

Sind die Häuser in der Wohnsiedlung zu hellhörig? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sagt nein. Die Bewohner sind darüber empört.

München - „Viele Anwohner haben uns geschrieben, dass man in ihren Wohnungen alles hört”, sagt Thomas Majer. Er hat die „Bürgerinitiative Amisiedlung” ins Leben gerufen und wohnt selbst in der Wohnanlage am Perlacher Forst. Auch die AZ bekommt viele Zuschriften.

Anlass ist ein AZ-Bericht über Stephan S.: Er soll ausziehen, weil er und seine Kinder laut Nachbarn zu laut sind. In der Gerichtsverhandlung hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Hellhörigkeit in der Wohnsiedlung entschieden verneint.

Auf erneute Anfrage sagt die BImA jetzt: „Die Wohngebäude der Wohnsiedlung Perlacher Forst sind Mitte der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts nach den damals gültigen Schallschutzmaßstäben errichtet worden.” Dieser Schallschutz genüge dem derzeitigen Mindeststandard. Und weiter: „Es trifft zu, dass sich hin und wieder einzelne Mieter über die Schallschutzsituation dieser Wohnsiedlung beklagt haben. Diese Beschwerden waren und sind aber in rechtlicher Hinsicht nicht begründet.”

Ein weiterer Punkt, der zahlreiche Anwohner verwundert, ist die Aussage der BImA, sie könne Stephan S. keine Ersatzwohnung anbieten. „So viele Wohnungen sind frei”, sagt Majer. Manche schon seit drei Jahren – andere sind gar mit Phantom-Namensschildern versehen.

Was den Leerstand angeht, so die BImA, stünden wegen Mieterwechsels ständig etwa 40 Wohnungen leer. Im Gebäude 327 der Wohnsiedlung seien darüber hinaus derzeit nur 11 von 18 Wohnungen vermietet. Dies beruhe darauf, dass für dieses Gebäude eine Generalsanierung vorgesehen sei, die nur im unvermieteten Zustand durchgeführt werden könne.

„Wir verbinden kaufmännisches Denken und Handeln mit den Erfordernissen unseres öffentlichen Auftrages”, lautet das Unternehmensleitbild der BImA. Manche Bewohner sehen das anders: „Da werden Steuergelder verschwendet.” 

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