Per Haftbefehl gesucht: Bundespolizei verhaftet drei Personen am Flughafen

Den Bundespolizisten sind am Freitag gleich drei Personen ins Netz gegangen, die jeweils per Haftbefehl gesucht wurden. Ein Serbe wurde sogar über Interpol gesucht.
von  az
Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen - im Schnitt zwei am Tag. Es können aber auch mal mehr sein. (Beispielbild)
Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen - im Schnitt zwei am Tag. Es können aber auch mal mehr sein. (Beispielbild) © Bundespolizei

München - Der serbische Staatsangehörige lief den Bundesbeamten in die Arme, als er aus Pristina in München ankam. Der 32-Jährige wurde seit März 2015 von der Justiz in seinem Heimatland wegen Urkundenfälschung und Drogenhandels mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Im Jahr 2009 war der junge Mann bei der Ausreise am Grenzübergang Batrovci mit einem gefälschten französischen Visum erwischt worden. Daraufhin hatte ihn ein Richter im serbischen Sremska Mitrovica im November 2012 wegen Urkundenfälschung zu vier Monaten Haft verurteilt.

Bereits April 2012 hatte das Oberste Gericht im serbischen Nis den zu diesem Zeitpunkt bereits untergetauchten in Abwesenheit wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die serbische Polizei hatte dem Verurteilten zuvor drei Fälle im Jahr 2010 nachgewiesen, in denen er jeweils Heroin im Wert von mehreren tausend Euro an einen anderen Dealer verkauft hatte.

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Nachdem Bundespolizisten den Gesuchten jetzt am Münchner Flughafen festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt hatten, lieferten sie ihn in die Münchner Justizvollzugsanstalt ein. Hier muss der 32-Jährige nun das von der Generalstaatsanwaltschaft betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.

Gleich zwei Haftbefehle im Gepäck hatte eine 33-Jährige Deutsche. Die Beamten nahmen die Frau fest, als sie auf ihrem Weg nach Istanbul die Ausreisekontrolle durchlief.

Die Thüringerin war der deutschen Justiz zum einen ein Bußgeld von 10 Euro schuldig geblieben, zum anderen 1.100 Euro Geldstrafe oder 44 Tage Haft aus einer Verurteilung wegen Betrugs. Das Amtsgericht in Bad Lobenstein hatte die Frau im Juli 2014 zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Anfangs hatte die Verurteilte noch einen kleinen Teilbetrag in Raten an die Justizkasse überwiesen. Nachdem die Raten aber ausgeblieben waren, schrieb die Staatsanwaltschaft in Gera die säumige Zahlerin im September 2015 zur Fahndung aus. Ein ebenfalls im Juli 2014 vom Ordnungsamt Schleiz verhängtes Bußgeld hatte die junge Frau schlichtweg ignoriert. Daher hatte das Amtsgericht in Lobenstein im November 2014 zwei Tage Erzwingungshaft angeordnet. Auch dieser Anordnung kam die Missetäterin nicht nach. Also schrieb die Staatsanwaltschaft in Gera sie auch in diesem Fall zur Festnahme aus.

Nachdem Bundespolizisten am Moos-Airport die Gesuchte jetzt festgenommen hatten, zahlte die 33-Jährige die offen stehenden Beträge inklusive der Verfahrens- und Verwaltungskosten dann doch und konnte so ihren Urlaub in der Türkei, zwar um 1.226 Euro ärmer, noch antreten.

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Auf dem Weg in die Heimat musste ein Kosovare einen Halt bei der Bundespolizei am Münchner Airport einlegen. Als die Bundespolizisten den 28-Jährigen zur Ausreise nach Pristina kontrollierten, entdeckten sie eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom August dieses Jahres. Diese suchte nach dem jungen Mann, weil er sich nach einer Verurteilung wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Nürnberg ein Monat zuvor der Strafverfolgung entzogen hatte. Der Kosovare war der mittelfränkischen Justiz 400 Euro Geldstrafe oder 20 Tage Ersatzhaft schuldig geblieben. Nach der Festnahme im Erdinger Moos bezahlte der Gesuchte den geforderten Geldbetrag bei den Bundespolizisten jetzt direkt in bar. Seinen Flug hatte er aber zu diesem Zeitpunkt bereits verpasst.

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