Pedalheld zieht die Notbremse
Prozess am Verwaltungsgericht: Ein Rikscha-Vermieter geht gegen städtische Genehmigungspraxis vor.
München - Die Wende kam völlig überraschend. Mitten in der Verhandlung des Verwaltungsgerichts zieht Pedalhelden-Geschäftsführer Dominic Staat (47) die Klage gegen die Genehmigungspraxis der Stadt bei Rikschas zurück.
Darum ging es: Die Pedalhelden vermieten Fahrradrikschas in München. Die Vermietung ist aber laut KVR nur an Personen möglich, die über eine Ausnahmegenehmigung vom straßenverkehrsordnungsrechtlichen Verbot der Mitnahme von Personen auf Fahrrädern verfügen. Mitnehmen darf man auf dem Fahrrad ohne Genehmigung nur Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind.
Wer kurzfristig am Wochenende mit der Rikscha die Isar rauf- und runterfahren will, schaut bei dieser Regelung in die Röhre. Er muss ein Servicebüro des KVR aufsuchen und dort je nach Geltungsdauer 100 bis 400 Euro für die Ausnahmegenehmigung hinlegen. Die Ausstellung dauere zudem Tage, erklärt ein KVR-Vertreter vor Gericht.
Das ärgert den Geschäftsmann Staat. Seit zwei Jahren kämpft er dafür, dass die Ausnahmegenehmigung der Stadt nicht personenbezogen, sondern pauschal für die jeweilige Rikscha gilt. Damit wäre jenen geholfen, die sich spontan für eine Rikschatour entscheiden.
Doch im Laufe des Prozesses macht der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff dem Rikscha-Vermieter klar, dass er im Klage-Erfolgsfall auch der Konkurrenz ermögliche, ohne jede Genehmigung ihrem Geschäft nachzugehen.
Für den Pedalhelden wäre das ein Pyrrhus-Sieg. „Die Lage hat sich in den letzten beiden Jahren geändert“, sagt er. Er klagt über zunehmende Abzocker-Konkurrenz. Also zieht er die Notbremse – und die Klage zurück.
- Themen: