Paulchen-Panther-Prozess im Amtsgericht

Neonazis Norman Bordin und Komplize spielen den Song aus „Der rosarote Panther“, den auch die NSU in ihren Mordvideos verwendet hat. Verfahren endet mit Freispruch.
München - Hohe Sicherheitsstufe im Münchner Justizzentrum: Personen- und Taschenkontrollen, fünf Wachleute sichern den Amtsgerichtssaal 22 innen und außen ab. Pünktlich um 9.30 Uhr kommen Neo-Nazi Norman Bordin (36) und der Mitangeklagte Phillip G. (33). Gefolgt von zirka 20 Rechtsextremen. Fotoscheu gibt sich Bordin, der nach Polizeiangaben zu den „Schwergewichten in der Neonaziszene“ zählt. Sein Komplize hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht.
Der Vorwurf: „Billigung einer Straftat“. Die beiden Männer sollen während einer Demo per Lautsprecher den Titelsong der Zeichentrickserie „Pink Panther“ (Paulchen Panther) abgespielt haben. Das Lied und die Figur benutzten Uwe Mundlos (†38), Uwe Böhnhardt (†34) und Beate Zschäpe (38) vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in ihrem Bekenner-Video. Das Trio aus Zwickau gesteht in dem Film neun Morde (AZ berichtete).
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben sich Bordin und G. strafbar gemacht, weil sie den Panther-Song während einer Neonazi-Demo am 21. Januar 2012 gegen 14 Uhr abgespielt und mitgesungen hätten. Sie sollen dadurch den Eindruck erweckt haben, dass sie Morde gutheißen würden. Der Gesetzgeber ahndet so eine Tat mit einer Geld- oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Staatsanwalt fordert für den vorbestraften Norman Bordin fünf Monate Gefängnis – die aber gegen Geldauflage von 1500 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden können. Phillip G. soll 2700 Euro Strafe bezahlen. Bordins Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung spielte die Vorwürfe herunter: „Der Plan meines Mandanten war, das Lied als Einleitung für seine Ausführungen abzuspielen.“
In seiner Rede habe sich Bordin dann von den Morden der Zwickauer Terrorzelle distanziert. Der Angeklagte habe bei seiner Kundgebung deutlich gesagt, dass die rechte Szene nie die Absicht gehabt habe, Menschen zu ermorden. Herzogenrath-Amelung fordert Freispruch. Auch für Phillip G. Die Richterin hält den Vorfall zwar für „geschmacklos“ sieht aber keine „strafbare Handlung“. Das Lied sei nur kurz angespielt worden. Danach habe Bordin sich öffentlich von den Morden distanziert. Das Urteil: Freispruch für die beide Angeklagten. Der Staatsanwalt hat Berufung angekündigt.