Patientin zahlt Arzt 5200 Euro - für nichts

War es betrügerische Absicht oder einfach nur Schlamperei? Ein Mediziner ist bis heute den gezahlten Vorschuss schuldig geblieben.  
John Schneider |
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Fühlt sich betrogen: Crina R. zahlte 5200 Euro. Doch ihr Arzt tat nichts für sein Geld.
jot Fühlt sich betrogen: Crina R. zahlte 5200 Euro. Doch ihr Arzt tat nichts für sein Geld.

War es betrügerische Absicht oder einfach nur Schlamperei? Ein Mediziner ist bis heute den gezahlten Vorschuss schuldig geblieben.

München Es ist ein ungewöhnlicher Fall: Ein Münchner Arzt muss sich wegen Betruges verantworten, weil er einer Patientin 5200 Euro an Vorschuss abverlangte, aber nie operierte. Die notwendige Operation wurde dann an einem anderen Krankenhaus gemacht – ohne die Mitwirkung von Ion T. (51, Name geändert). Das Geld aber behielt der Chirurg. Bis heute.

Der Fall beginnt im Frühjahr 2012. Crina R. (26) leidet unter einem sehr aggressiven Tumor. Sie muss operiert werden, doch im heimischen Rumänien kann die notwendige Operation nicht schnell genug angesetzt werden.

Über eine Bekannte lernt die Sozialarbeiterin aus Baia Mare den Arzt kennen. Der will sie in seiner Münchner Privatklinik operieren. Er lässt ihr einen Kostenvoranschlag zukommen. Inklusive des Honorars.

Ab hier gehen die Aussagen von Arzt und Patientin weit auseinander. Während der Arzt sagt, dass er den Vorschuss auf sein Chefarzt-Honorar einfordern wollte, erklärt die aus Rumänien zur Verhandlung angereiste Patientin, dass der Mediziner die 4000 Euro für eine Schultergelenks-Prothese verlangte. Sie zahlt.

Und reist im August 2012 nach München. Doch inzwischen ist klar, dass die Privatklinik die Operation ablehnt. Ion T. bemüht sich um einen Platz im Rechts der Isar, stellt die junge Frau dort vor. Er habe sich für

Crina R. verbürgt, sagt der Angeklagte. Der Kollege, dem er die Patientin ans Herz legte, erinnert sich auch noch an das Gespräch: „Aber wir haben nicht über Geld geredet.“ Schließlich dürfe er persönlich auch gar keine Leistungen abrechnen. Das sei Aufgabe seines Krankenhauses.

Er habe aber auf die Rechnung des Kollegen gewartet, erklärte Ion T. vor Gericht. Da kann er lange warten. Da die Patientin das Formblatt E112 vorweisen konnte, war die Übernahme der Kosten durch eine rumänische Krankenkasse garantiert. Zusätzliche medizinische Leistungen waren mit dem Krankenhaus nicht vereinbart worden.

Er selber aber hat noch einmal 1200 Euro von Crina R. nach der OP verlangt – und bekommen. „Für den Anästhesisten hat er das Geld verlangt“, berichtet die Frau. „Haben Sie zurückgezahlt“, fragte die Amtsrichterin den Arzt. „Nein“, gibt dieser zu. Der Fall sei bei ihm in Vergessenheit geraten. Nicht die einzige Ungereimtheit. Auch die Ladung zum ersten Verhandlungstermin verschlampte der Arzt, wie er vor Gericht erklärte.

Das Urteil des Amtsgerichtes stand bei Redaktionsschluss noch aus.

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