Patientin missbraucht: Arzt verurteilt!

Ein Arzt missbraucht seine Patientin während der Behandlung - das Gericht veruteilt ihn zu 18 Monaten auf Bewährung. Ob er weiterhin praktizieren darf, ist noch nicht klar.
John Schneider |
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Weil er eine Patientin während einer Untersuchung sexuell missbraucht hat, wird der Arzt Karl T. verurteilt.  jot
jot Weil er eine Patientin während einer Untersuchung sexuell missbraucht hat, wird der Arzt Karl T. verurteilt. jot

Ein Arzt missbraucht seine Patientin während der Behandlung - das Gericht veruteilt ihn zu 18 Monaten auf Bewährung. Ob er weiterhin praktizieren darf, ist noch nicht klar.

München - Es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis, das zwischen Arzt und Patient herrschen sollte. Und es ist ein besonders geschütztes: Sexueller Missbrauch „unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ wird laut Strafgesetzbuch (§174c) mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Münchner Arzt Karl T. (45, Namen geändert) hat gegen diesen Paragraphen verstoßen. Eine 30-jährige Patientin zeigte ihn an, weil sie das Gefühl hatte, dass es ihm beim Abtasten ihrer Brüste und ihrer Vagina nicht um die medizinische Untersuchung ging - sondern er ihr „einen Orgasmus verschaffen wollte“.

Das Urteil in erster Instanz vom Amtsgericht: Ein Jahr und sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Dagegen legten der Mediziner und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Arzt wollte vor dem Landgericht seine Unschuld beweisen, die Staatsanwaltschaft dagegen sogar eine noch höhere Strafe erreichen. Für Karl T. geht es auch um seine Existenz. Dem dreifachen Familienvater droht bei einer Verurteilung der Entzug der Approbation als Allgemeinarzt.

Was geschah am 17. Januar 2012? T. schilderte am Freitag vor Gericht, dass sich Hanna F. mit Unwohlsein bei ihm in der Praxis vorgestellt habe. Er habe ihr unter anderem einen Vorsorge-Check vorgeschlagen, sie willigte ein. Bereitwillig habe sie sich BH, Hose und Slip ausgezogen, daraus habe er geschlossen, dass sie mit den Untersuchungen einverstanden sei. Doch was er als rein medizinisch motiviertes Abtasten von Brust und Vagina schilderte, war für die Frau ein Schockerlebnis. Er habe ihre Brustwarzen angefasst, sei mit zwei Fingern ohne Handschuh in ihre Vagina eingedrungen und habe dabei auch ihre Klitoris massiert. Dazu habe er ihr äußerst intime Fragen über ihr Sexualleben gestellt.

Das erzählte sie später ihrer Hausärztin und einer Polizistin. Die Frau sei zwar geschockt gewesen, habe auch manchmal geweint, als sie ihre Anzeige erstattete, berichtete die Beamtin. Hanna F. habe aber keinen verwirrten Eindruck machte. Ihre Aussagen erschien beiden Frauen durchaus glaubwürdig. Als auch der Sachverständige im Prozess andeutete, dass es bei dieser Untersuchung wohl nicht immer nach den Regeln der ärztlichen Kunst zugegangen sei, baten die Anwälte des Arztes um eine Unterbrechung.

Nach kurzer Beratungspause zog Karl T. seine Berufung zurück. Auch die Staatsanwaltschaft München I bestand nicht mehr auf ihrer Berufung, so dass Hanna F. nicht mehr aussagen musste. Die vom Amtsgericht ausgesprochene Bewährungsstrafe für Karl T. ist damit rechtskräftig geworden. Das Urteil geht nun an die Regierung von Oberbayern. Dort wird entschieden, ob der 45-Jährige seine Approbation als Arzt verlieren wird.

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