Patientin intim berührt: Arzt erhält Bewährung
MÜNCHEN - Ein Frauenarzt (58) wird vom Münchner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt – er soll eine Patientin im Intimbereich geküsst haben. "Das bleibt aber unter uns", sollen seine Worte gewesen sein.
Nervös sitzt Studentin Lara B. (24, Name geändert) im Münchner Landgerichtssaal 206 auf dem Zeugenstuhl. Teilweise unter Tränen berichtet sie über die schreckliche Tat: „Erst hat er mich im Intimbereich geküsst und dann gefragt, ob ich mit ihm schlafen will.“
Nur zwei Meter entfernt sitzt der mutmaßliche Täter auf der Anklagebank: Frauenarzt Frank R. (58, Name geändert). Der Vorwurf lautet: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.
Es passierte am 25. Juni 2007, gegen 11.35 Uhr, in der Praxis: „Ich dachte, ich bin schwanger, weil ich ein Ziehen im Bauch hatte“, so Lara B. Hinter der Spanischen Wand zog sie ihren Slip aus, behielt den Rock an, setzte sich auf den Behandlungsstuhl. „Es tat weh, als er mich abgetastet hat. Dann hat er einen Abstrich gemacht und unterm Mikroskop untersucht“, sagte sie, die während der Zeit mit gespreizten Beinen auf dem Stuhl sitzen blieb.
Nach ein paar Minuten rollte der Mediziner auf seinem Rollhocker zur Patientin. Mit dem Finger streichelte er laut Anklage zärtlich die Innenseite des rechten Oberschenkels der Studentin in Richtung Genitalbereich. „Er kniete vor mir. Sein Gesicht hat er gegen meine Scheide gedrückt und geküsst“, so Lara B.
Danach habe er sie am Oberschenkel geküsst und anschließend wieder im Genitalbereich. „Ein langer Kuss. So fünf Sekunden lang. Ich war völlig perplex uns sagte nur, dass das jetzt gar nicht geht“, berichtet die Studentin. Er ließ erst von ihr ab, als sie sagte, dass er doch noch eine Urinprobe haben wollte. Als er das Glas holte, ist sie schnell von Behandlungsstuhl hinter die Spanische Wand und zog sich an. Er soll noch gefragt haben, ob sie mit ihm schlafen will und meinte: „Das bleibt aber unter uns.“ Lara B. ist sofort zur Polizei gegangen.
Der Arzt behauptet: „Die Patientin hat eine falsche Wahrnehmung. Da war nichts.“ In erster Instanz wurde er zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter Max Boxleitner hielt ein Jahr auf Bewährung für ausreichend. Der Arzt geht in Revision. Denn bei einer Verurteilung verliert er seine ärztliche Zulassung. Torsten Huber
- Themen:
- Landgericht München
- Polizei