Patientin in Psychiatrie getötet: Landgericht München entscheidet auf Totschlag

München - Nach der Tötung einer Patientin im Isar-Amper-Klinikum in Haar (Landkreis München) ist ein 33-Jähriger des Totschlags schuldig gesprochen worden. Das Landgericht München I habe am Freitag angeordnet, dass er in einer psychiatrischen Klinik bleibe, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Paranoide Schizophrenie: Angeklagter greift Frau wegen religiöser Wahnvorstellungen an
Das Gericht wertete die Tat demnach aber nicht wie die Staatsanwaltschaft als Mord, weil der Mann wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht bewusst die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzen konnte. Er habe die 40-Jährige vielmehr wegen seiner religiösen Wahnvorstellungen angegriffen.
Staatsanwaltschaft ermittelte auch wegen des Verdachts der fahrlässige Tötung
Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte in dem Zusammenhang auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Die Ermittler prüften laut einer Sprecherin, "ob gegebenenfalls der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen durch einzelne Personen im Verantwortungsbereich des IAK verwirklicht worden sein könnte".
Das Isar-Amper-Klinikum hatte sich auf Anfrage nicht zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geäußert und die Anfrage an den zuständigen Bezirk Oberbayern weitergeleitet. "Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir uns wegen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht zu dem Fall äußern können", sagte eine Sprecherin des Bezirks.