Patientin begrabscht: Berufsverbot für Arzt

Wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht den Entzug seiner Approbation. Der 55-jährige Arzt kämpfte um seine Zulassung – ohne Erfolg.
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Wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht den Entzug seiner Approbation. Der 55-jährige Arzt kämpfte um seine Zulassung – ohne Erfolg.

MÜNCHEN Seinen weißen Kittel muss der Münchner Allgemein-Mediziner Erwin B. (55, Identität geändert) an den Nagel hängen. Wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht den Entzug seiner Approbation. Seit 1985 praktizierte Erwin B. in der Münchner City. Seine Schwerpunkte sind Allergien, Neurodermitis, Ekzeme und chronisch wiederkehrende Infekte.

Die 28-jährige Anne G. war bei ihm wegen Neurodermitis in Behandlung. Sie war mehrmals bei ihm in der Praxis. In einem Fall soll er sie dabei sexuell missbraucht haben. Die Studentin zeigte ihn an.

Der Fall kam vor das Amtsgericht. Der Arzt sagte: „Das stimmt nicht.“ Das Gericht hielt die Patientin für glaubwürdig und verurteilte Erwin B.: zehn Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Der Mediziner klagte durch alle Instanzen – ohne Erfolg. Im Mai 2010 löschte der Freistaat Bayern seine Zulassung. Dagegen klagte jetzt er vor dem Verwaltungsgericht. Weder Erwin B. noch sein Anwalt erschienen zum Prozess. Damit wurde die Klage des Arztes abgewiesen. th

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