Patient stirbt wegen Fentanyl-Pflaster – Arzt verurteilt

Ein Pflaster gegen einen Hexenschuss wird für einen Patienten zum Verhängnis – er stirbt nach Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns. Der Arzt ist jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Arzt spritzte Morphin und ließ dem Patienten das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Wegen fahrlässiger Tötung ist er nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Daniel von Loeper Der Arzt spritzte Morphin und ließ dem Patienten das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Wegen fahrlässiger Tötung ist er nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

München – Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster verabreicht. Der 46 Jahre alte Patient starb nach mehreren Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns.

Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Sein Einsatz war in diesem Fall laut Urteil vom Montag völlig fehl am Platz.

Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Als der Bereitschaftsarzt bei ihm in einem Hotel eintraf, konnte sich der 46-Jährige kaum bewegen. Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen haben: „Ich sagte ihm, er solle mich vor der Anwendung unbedingt anrufen.“

Tags darauf fanden Hotelmitarbeiter den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen. Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen.

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.