Patient stirbt nach einer Spritze - Arzt muss zahlen

Es war ein Routine-Eingriff. Aber Rentner Karl D. (79, Namen geändert) hat die Injektion in die Wirbelsäule nicht überlebt. Der behandelnde Arzt Rolf P. (41) stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Münchner Amtsgericht.
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Auf dem Weg ins Gericht: Arzt Rolf P. (41).
Torsten Huber Auf dem Weg ins Gericht: Arzt Rolf P. (41).

MÜCNHEN - Es war ein Routine-Eingriff. Aber Rentner Karl D. (79, Namen geändert) hat die Injektion in die Wirbelsäule nicht überlebt. Der behandelnde Arzt Rolf P. (41) stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Münchner Amtsgericht.

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Verteidiger Walter Lechner sagte: „5000 Schmerzspritzen hat mein Mandant schon injiziert. In diesem Fall handelt es sich um die Verkettung tragischer Umstände.“

Der frühere Banker Karl D. litt seit Jahren an Rückenschmerzen, war oft in ärztlicher Behandlung. Am 6. Februar 2006 traten die Schmerzen wieder auf. Der Rentner begab sich in die Orthopädische Klinik München-Harlaching. Der Arzt Rolf P. sollte ein Schmerzmittel spritzen. Direkt in die Wirbelsäule. Eine Stunde später war Karl D. tot. Ursache: Herzversagen.

Über drei Jahre dauerten die Ermittlungen. Ergebnis: ein ärztlicher Kunstfehler. Die Vorwürfe: Die Spritze traf nicht das Rückenmark, sondern ein Blutgefäß. Der Patient war nicht an einem EKG-Gerät angeschlossen, um Herzprobleme zu erkennen. Der Arzt hat den Patient zu früh aufstehen lassen. Kreislaufprobleme traten auf. 24000 Euro Strafe sollte Rolf P. bezahlen.

Dagegen legte er Einspruch ein. Lechner: „Wir könnten in die Beweisaufnahme gehen. Dann hätten wir einen endlosen Gutachter-Streit vor Gericht. Unser Gutachter kam nämlich zu einem ganz anderen Ergebnis als der Gutachter der Staatsanwaltschaft.“ Ziel des Verteidigers Lechner: „Eine geringere Strafe und kein langer und belastender Prozess. Mein Mandant verdient 4800 Euro netto im Monat und muss davon eine Familie ernähren.“

Neues Urteil: 9900 Euro Strafe. Damit gilt der Arzt als nicht vorbestraft. Allerdings kommen noch zivilrechtliche Geldforderungen auf Rolf P. zu. Die Witwe will ein angemessenes Schmerzensgeld und die Beerdigungskosten bezahlt haben. Torsten Huber

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