Patient fahrlässig getötet? Zwei Mediziner angeklagt

Vor dem Amtsgericht München müssen sich zwei Ärzte verantworten. Haben sie Fehler gemacht?
von  John Schneider
Die Staatsanwaltschaft hatte für die zwei Mediziner einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Beide Männer legen Einspruch ein. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft hatte für die zwei Mediziner einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Beide Männer legen Einspruch ein. (Symbolbild) © picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

München - Hätte der Tod des 66-jährigen Hans G. (Name geändert) verhindert werden können? Und wenn ja, trifft in dem Fall zwei der behandelnden Ärzte eine Schuld? Die Staatsanwaltschaft meint ja und hatte für die beiden Mediziner Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen beantragt. Beide Mediziner legten Einspruch ein, so dass am Freitag am Amtsgericht in der Sache verhandelt werden musste.

Hätten die Mediziner nach der OP aufmerksam werden müssen?

Was war geschehen? Im Januar 2017 hatte sich der unter anderem an Diabetes und Übergewicht leidende Hochrisiko-Patient Hans G. am Magen operieren lassen. Die OP gelang, seinem Freund und Patienten ging es danach gut, erinnert sich der angeklagte Chirurg (50). Dass der CPR-Wert, eine Indikation zur Erkennung von Entzündungen, relativ hoch war, beunruhigte ihn nicht. Nach einer solchen OP sei das nicht ungewöhnlich. An die Möglichkeit einer Sepsis glaubte er nicht.

Gutachten belasten die Ärzte: Härtere Strafe möglich

Der Patient wurde später auf dem Boden gefunden und in die Notfallaufnahme einer anderen Klinik gebracht. Doch auch hier wurde nicht auf den erhöhten CPR-Wert reagiert. Weil andere Symptome für eine Sepsis fehlten, sagt der damals zuständige Arzt (37). Gleich zu Beginn des Prozesses macht der Richter klar, dass es für die Angeklagten vielleicht besser wäre, dem Strafbefehl zuzustimmen. Die Gutachten belasten die Ärzte, eine härtere Strafe - inklusive Eintrag ins Führungszeugnis - erscheint zumindest möglich, wenn es die Beweisaufnahme hergibt. Der Prozess war bei Redaktionsschluss noch im Gange.

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