Passanten halten Vergewaltiger fest

Nachmittags im Alten Botanischen Garten fällt ein 27-Jähriger über ein junges Mädchen (16) her. Hilfeschreie alarmieren andere Parkbesucher. Der Täter muss sich auf eine lange Haft einstellen.
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Angeklagt: Der Koch Andrei O. (27).
Torsten Huber Angeklagt: Der Koch Andrei O. (27).

Nachmittags im Alten Botanischen Garten fällt ein 27-Jähriger über ein junges Mädchen (16) her. Hilfeschreie alarmieren andere Parkbesucher. Der Täter muss sich auf eine lange Haft einstellen.

Die heute 17-Jährige Laura B. (Name geändert) leidet noch immer unter Angstschüben, wenn sie allein auf der Straße ist. Nachts kann sie schlecht einschlafen, weil sie die Erinnerung an die schreckliche Tat wieder einholt.

Laura B. wurde an einem Nachmittag im Alten Botanischen Garten vergewaltigt. Der Täter Andrei O. (27) steht jetzt wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München I.

Passiert ist das Ganze am 29. Juli vergangenen Jahres, gegen 16.15 Uhr: Laura B. befand sich damals auf dem Heimweg. Sie lief durch den Alten Botanischen Garten. Auf der Parkbank saß der Koch Andrei O. mit einem Spezl, der Laura um eine Zigarette anschnorrte. „Ich habe keine Zigaretten“, sagte das Mädchen und ging ein Stück weiter, stoppte aber an der nächsten Parkbank. „Plötzlich wurde mir schwindelig. Ich musste mich setzen“, gab sie bei der Polizei zu Protokoll.

Die jungen Männer verwickelten sie in ein Gespräch, gaben ihr einen Becher mit Whiskey-Cola. Der Freund des Angeklagten machte sie an: „Du bist echt süß.“ Laura B. sagt, sie habe gehen wollen. Aber der Freund habe sie festgehalten. Dann ließ er von ihr ab. Er ging Zigaretten holen.

Dann soll Andrei O. plötzlich über Laura B. hergefallen sein. Er zerrte sie ins Gebüsch, riss ihr die Hose runter und vergewaltigte sie. Das Mädchen schrie laut um Hilfe. Parkbesucher eilten zum Tatort. Als Andrei O. flüchten wollte, hielten sie ihn fest - bis die Polizei eintraf; O. kam in U-Haft.

Er leugnete anfangs die Tat: „So war das nicht. Sie wollte es auch.“ Nach einem Gespräch mit seinem Strafverteidiger Alexander Eberth legte er ein Geständnis ab. Wohl eine vernünftige Entscheidung. Das Opfer muss nicht vor Gericht aussagen, ein zweites Verfahren gegen den Angeklagten – wegen Zuhälterei – wird eingestellt. Das Gericht stellte O. eine Haftdauer von vier Jahren und sechs Monaten in Aussicht.

th

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