Partyverbot an Halloween: Wirte wehren sich

Gastronomen klagen gegen Bußgelder aus 2008 – die Verfahren laufen immer noch. Wird in Clubs und Kneipen Samstagnacht ab null Uhr noch gefeiert, drohen Bußgelder bis 10000 Euro.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpa Illustration

Gastronomen klagen gegen Bußgelder aus 2008 – die Verfahren laufen immer noch. Wird in Clubs und Kneipen Samstagnacht ab null Uhr noch gefeiert, drohen Bußgelder bis 10000 Euro.

MÜNCHEN Ernsthaft und staatstragend statt feucht und fröhlich – so sollen laut Feiertagsgesetz Bayerns Bürger die Stillen Tage Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (15.11), Buß- und Bettag (18.11) und Totensonntag (22.11.) verbringen. Darum herrscht an diesen Tagen ein Tanzverbot.

Münchens Gastronomen legen ihre Halloween-Feten auf den Freitag. Wird in Clubs und Kneipen Samstagnacht ab null Uhr noch gefeiert, drohen Bußgelder bis 10000 Euro. Die Polizei kontrolliert in zivil.

„Im vergangenen Jahr gab es 23 Bußgeldbescheide von 1000 bis 10000 Euro“, erklärt Alexander Wolfrum vom Verband Münchner Kulturveranstalter. Auch deshalb findet er das Partyverbot „absurd“. Die angezeigten Wirte klagen gegen die Geldstrafen. Die Verfahren laufen noch.

Alle Party-Termine für den Freitag finden Sie im AZ-Magazin Die Stadt. rke

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.