Partyverbot an Halloween: Wirte wehren sich
Gastronomen klagen gegen Bußgelder aus 2008 – die Verfahren laufen immer noch. Wird in Clubs und Kneipen Samstagnacht ab null Uhr noch gefeiert, drohen Bußgelder bis 10000 Euro.
MÜNCHEN Ernsthaft und staatstragend statt feucht und fröhlich – so sollen laut Feiertagsgesetz Bayerns Bürger die Stillen Tage Allerheiligen (1.11.), Volkstrauertag (15.11), Buß- und Bettag (18.11) und Totensonntag (22.11.) verbringen. Darum herrscht an diesen Tagen ein Tanzverbot.
Münchens Gastronomen legen ihre Halloween-Feten auf den Freitag. Wird in Clubs und Kneipen Samstagnacht ab null Uhr noch gefeiert, drohen Bußgelder bis 10000 Euro. Die Polizei kontrolliert in zivil.
„Im vergangenen Jahr gab es 23 Bußgeldbescheide von 1000 bis 10000 Euro“, erklärt Alexander Wolfrum vom Verband Münchner Kulturveranstalter. Auch deshalb findet er das Partyverbot „absurd“. Die angezeigten Wirte klagen gegen die Geldstrafen. Die Verfahren laufen noch.
Alle Party-Termine für den Freitag finden Sie im AZ-Magazin Die Stadt. rke
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