Parapsychologe soll Liebeskranke ausgenommen haben
Ein Schweizer (51) ist vor dem Landgericht München angeklagt. Der Vorwurf gegen den Parapsychologen: Er soll Menschen versprochen haben, den jeweiligen Ex-Partner wieder zurück zu bringen. Nur dank seiner "mentalen Stärke".
München - Menschen mit Liebeskummer befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Nur so ist der Erfolg des selbst ernannten Parapsychologen Alberto M. (51) zu erklären, der im Internet versprach, dass seine mentalen Kräfte den so sehr vermissten Ex-Partner wieder zurückbringen könnten. Wegen zwölffachen Betruges muss sich der Schweizer seit Freitag vor dem Landgericht München verantworten.
Alberto M. hatte versprochen, dass es reiche, wenn man ihm ein Foto von sich und dem Abtrünnigen schicke und er würde mittels „Energie ausgleichen“, „Umfeld-Blockade-“ und „Harmonisierungsbehandlungen“ die Paare wieder zusammenführen. Nicht ganz umsonst versteht sich. Der Parapsychologe kassierte für seine „Fernbehandlungen“ zwischen 10.000 und 82.000 Euro. Zehn Frauen und zwei Männer fielen darauf herein. Insgesamt hat er so laut Anklage einen Schaden von 392.000 Euro angerichtet.
Lesen Sie auch: Geist in Zahnarztpraxis
Doch nicht alles was wie Scharlatanerie aussieht, ist auch strafbar. Rückenwind bekamen Parapsychologen, Hellseher und Warzenbesprecher im Januar 2011 vom Bundesgerichtshof. Auch wenn es Außenstehenden als völlig irrational erscheinen mag: Im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit können Parteien vereinbaren, dass eine Leistung erbracht werden soll, deren Eignung rational nicht erklärbar ist.
Also Freispruch für Alberto M.? Nein. Denn er hatte auf seiner Website erklärt, dass er in 90 Prozent der Fälle mit seiner Methode Erfolg habe, sprich die Partner reumütig zu den Auftraggebern des Parapsychologen heimkehren würden. Und dies in den meisten Fällen innerhalb von 30 Tagen. Diese Versprechen waren völlig aus dem Blauen heraus gemacht worden, gab Alberto M. jetzt vor Gericht zu.
Er akzeptierte die Vereinbarung, dass er bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe bekomme, den Schaden begleichen muss und dazu noch 50.000 Euro als Bewährungsauflage berappen wird. Der Prozess wird dennoch fortgesetzt. Das Gericht muss die Opfer, die aus München und Memmingen, aber auch aus Karlsruhe oder Pforzheim stammen, in den Zeugenstand rufen, um festzustellen, ob sie sich erst von den falschen Versprechungen des Alberto M. überzeugen ließen. Nur dann ist es Betrug.
- Themen:
- Bundesgerichtshof
- Landgericht München