Pantientenmord: Forderung lebenslanger Haft für Hilfspfleger

Im Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger wegen Mordes an Patienten hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert.
von  dpa
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln.
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

München - Zudem beantragte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht München I die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sie sah es nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Hier sei eine hohe Insulingabe durch den Hilfspfleger ursächlich für deren Tod gewesen. Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.

In vier Fällen verlangte die Anklagevertreterin jedoch Freispruch. Hier könne nicht genau nachgewiesen werden, ob eine Insulingabe zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Der an Diabetes leidende Mann hatte laut Anklage seinen pflegebedürftigen, aber nicht zuckerkranken Patienten an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt. Er habe gewusst, dass das Insulin tödlich sein könnte.

Es sei dem Mann darum gegangen, sich durch Diebstähle in den Haushalten zu bereichern. Mit der Arbeit als Pfleger sei er überfordert gewesen - er habe sie auch gar nicht ausführen wollen. Der Mann sei völlig herz- und empathielos vorgegangen und habe keine echte Reue gezeigt. Die Opfer hätten keinen Angriff erwartet und seien wehr- und arglos gewesen. Das Insulin habe er den Menschen aus Frust, Verärgerung, gekränkter Eitelkeit und Überforderung heraus gespritzt.

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