Pärchen hat Sex vor der Matthäuskirche
Ein Pärchen hat im Nußbaumpark auf dem Rasen Sex. Die Polizei muss die Beiden trennen. Jetzt ist Prozess vor dem Amtsgericht – und nur die 26-Jährige erscheint zur Verhandlung.
München - Es ist ein lauer Sommerabend. Kinder spielen im Nußbaumpark im Sandkasten, ihre Eltern sitzen auf den Bänken, Gläubige sind auf dem Weg zum Gottesdienst in der Matthäuskirche. Das stört Elisabeth H. (27) und ihren Bekannten Tobias H. (31) wenig. Nach ein paar Bierchen lassen sie ihren Trieben freien Lauf. Sie haben hemmungslosen Sex, treiben es in der Missionarsstellung auf dem Rasen. Die alarmierte Polizei muss mit Gewalt den Coitus interruptus erzwingen.
Jetzt sind sie vor dem Münchner Amtsgericht angeklagt. Der Vorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses. Höchststrafe: ein Jahr Gefängnis. Die Angeklagte Elisabeth H.: „Ich habe dazu nichts zu sagen. Wir hatten damals beide Probleme in unseren Ehen und waren stark alkoholisiert.“ Ihr Sex-Partner hingegen bleibt vom Prozess fern, obwohl die Angeklagte ihn und seine Ehefrau bereits am Gerichtseingang gesehen hat.
Amtsrichterin Karin Jung lässt sich zu einer Anspielung auf die damalige Frei-Luftnummer hinreißen, fragte sorgenvoll, warum Herr H. und seine Frau nicht den Weg in den Gerichtsaal gefunden habe. Hoffentlich sei es nicht das, was damals im Park passiert sei, merkt sie süffisant an.
Der Vorfall passierte am 5. Juni 2011. Bereits am Morgen treffen sich Elisabeth H. und Tobias H. im Nußbaumpark. Sie sitzen mit Freunden auf den Bänken. Es fließt reichlich Bier. Gesprächsstoff zwischen Elisabeth H. und Tobias ist der aktuelle Ärger mit ihren Ehepartnern. Plötzlich knutschen die Beiden wie wild. Vergessen dabei ihre Umgebung. Ihren Freunden wird es allmählich peinlich. Sie stehen auf und verlassen den Park, als das Paar mit runtergelassenen Hosen es auf dem Boden treibt.
Die Staatsanwältin will wissen, ob sie mit Herrn H. schon öfter Sex gehabt hätte? „Nein. Es ist einfach so entstanden“, sagt die Angeklagte. Schimpfende Passanten konnte das Paar nicht zur Besinnung bringen. Richterin Jung: „Sind Sie nicht auf die Idee gekommen, dass irgendwann die Polizei kommt?“ Die Angeklagte: „Wir haben keinen Menschen wahrgenommen.“
Die Staatsanwältin fordert eine Haftstrafe von drei Monaten - ohne Bewährung. Die Richterin meinte, dass man trotz „Missionarsstellung“ nicht darüber hinweg kommt, eine Geldstrafe zu verhängen. Urteil: 600 Euro (60 Tagessätze).
- Themen:
- Polizei