Paar soll Wohnung in München räumen: Hitziger Schlagabtausch vor Gericht

Am Amtsgericht wird derzeit eine Räumungsklage voller Widersprüche verhandelt. Der Richter will seine Entscheidung am 8. September bekannt machen.
John Schneider
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Vor der Verhandlung: Ernst R. und seine Lebensgefährtin Ramona K. kämpfen vor Gericht um ihre Wohnung.
Vor der Verhandlung: Ernst R. und seine Lebensgefährtin Ramona K. kämpfen vor Gericht um ihre Wohnung. © jot

MünchenErnst R. ist auf einem Auge blind, auf dem anderen habe er nur zehn Prozent Sehfähigkeit, außerdem sei er an Krebs erkrankt, erklärt der 66-Jährige am vergangenen Mittwoch vor Gericht. Umso wichtiger sei es, dass er in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann – in Giesing rund um die Watzmannstraße, wo er jeden Stock und jeden Stein kennt.

Rechtsstreit vor dem Amtsgericht: 66-Jähriger soll nach 25 Jahren seine Wohnung räumen

Doch nach 25 Jahren sollen er und seine langjährige Lebensgefährtin Ramona K. (54) ihre Zwei-Zimmer-Wohnung in dem Mehrfamilienhaus räumen. Ihre Vermieter, die im selben Haus wohnen, hatten ihnen nach einem Streit fristlos gekündigt. Das Paar weigerte sich auszuziehen, die Eigentümer erhoben daraufhin eine Räumungsklage, die am Amtsgericht verhandelt wurde.

Der Mietvertrag von Ernst R. datiert aus dem Jahr 1997. Die jetzigen Eigentümer übernahmen die Immobilie im Jahre 2018, meldeten danach für drei Wohnungen Eigenbedarf an und setzten sich damit durch.

Kurioser Fall vor dem Amtsgericht in München: Räumungsklage nach Streit

Die Wohnung von Ernst R. war damals nicht von einer drohenden Kündigung betroffen. Die Vermieter erklären vor Gericht, dass ihnen klar war, dass es angesichts des Münchner Mietmarkts "eine soziale Verpflichtung" sei, die Mieter der Erdgeschoss-Wohnung dort weiter wohnen zu lassen. Doch das änderte sich nach einem Vorfall vor einem Jahr, der von beiden Parteien sehr unterschiedlich dargestellt wird.

Hat die Mieterin tatsächlich ihre Vermieter angegriffen?

Die Vermieter berichten, dass es in der Nacht auf den 9. Juli 2022 auf der Straße sehr laut geworden sei. Die Vermieterin habe höflich um Ruhe gebeten. Und sei dann als "blöde Kuh" beleidigt worden.

In der Erdgeschoss-Wohnung blieb es laut. Die Vermieter klingelten an der Wohnungstür. Ernst R. habe aufgemacht, seine Lebensgefährtin habe dann versucht, ihre Kontrahentin anzugreifen, sei aber von ihrem Partner zurückgehalten worden.

Ernst R. und Ramona K. widersprechen: Zum einen sei nicht höflich um Ruhe gebeten, sondern sofort mit der Polizei gedroht worden. Und zum anderen sei der tätliche Angriff keiner gewesen.

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Irgendwann bricht Amtsrichter Stefan Kolper die Verhandlung nach einem durchaus hitzigen Schlagabtausch ab, macht aber zuvor klar, dass er aus den Schilderungen keinen tätlichen Angriff herauslesen könne. Außerdem müsse man abwägen, was schwerer wiegt: eine angebliche Beleidigung oder ein kranker Mann, der seit 25 Jahren dort zur Miete lebt.

Seine Entscheidung will der Richter am 8. September bekannt machen. Inzwischen haben die Eigentümer aber eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für die Mutter des Vermieters nachgeschoben. Bahnt sich da die nächste Klage an?

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2 Kommentare
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  • am 30.07.2023 09:56 Uhr / Bewertung:

    Und warum machten die Mieter einen solchen Radau mitten in der Nacht anstatt Ruhe zu geben?

  • tutnixzursache am 29.07.2023 17:07 Uhr / Bewertung:

    welcher Teil des Streits ist jetzt der „kuriose“?

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