Opfer brutal gegen den Schädel getreten

Brutale Aktion: Weil ein Betrunkener am Auto-Anhänger eines Spezls sein Wasser gelassen hatte, schlugen und traten zwei junge Männer zu. Dafür gab es Haftstrafen von 18 und 28 Monaten
von  Abendzeitung
Daniele N. vor Gericht
Daniele N. vor Gericht © John Schneider

MÜNCHEN - Brutale Aktion: Weil ein Betrunkener am Auto-Anhänger eines Spezls sein Wasser gelassen hatte, schlugen und traten zwei junge Männer zu. Dafür gab es Haftstrafen von 18 und 28 Monaten

Dass es bei einem blauen Auge blieb, war letztlich eine reine Glückssache. Daniele N. (20) und Hakan T. (21) hatten ihr 42-jähriges Opfer zu Boden gebracht, Entrümpler Daniele N. trat ihm gegen den Schädel. In erster Instanz war das Duo wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht zu Freiheitsstrafen von 18 beziehungsweise 28 Monaten verurteilt worden.

Doch dieses Urteil stieß weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Verteidigung auf viel Gegenliebe. Seit gestern sieht man sich daher im Berufungsprozess bei der Jugendkammer des Landgerichts wieder.

Tatort Neuaubing, vor dem Einkaufszentrum an der Wiesentfelser Straße: Am 4. September 2008 hatten die beiden jungen Männer gesehen, wie dort ein Betrunkener gegen den Anhänger eines Spezls urinierte. Der aufgebrachte Autobesitzer schrie Jürgen S. (42) an, woraufhin Hakan T. und Daniele N. angelaufen kamen. Sie stellten den Mann, warfen ihn zu Boden. Hakan T. kniete sich auf das Opfer. Daniele N. trat dann brutal gegen den Schädel des am Boden liegenden, wehrlosen Mannes.

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier: „Ich verstehe nicht, wie man sich dazu hinreißen lassen kann. Stiefeln ist ja schon schlimm genug, aber gegen den Kopf...“ Bei Tritten gegen den Kopf könne man nicht wissen, ob das Opfer überhaupt überlebt.

Das Opfer selbst ist bereit zu verzeihen

Für Hakan T. hängt nicht nur wegen der möglichen Haftstrafe eine Menge von dem Prozess ab. Der Zusteller hat von der Post eine Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt bekommen. Diese Vertragsverlängerung hängt aber von der Aufenthaltsgenehmigung ab, die wiederum vom Ausgang des Verfahrens abhängt.

Das Opfer selber habe sich versöhnlich gezeigt. Die Verteidiger des Duos berichten, dass man ihm sogar 500 Euro angeboten habe. Er habe mit den Worten „ich war ja auch mal jung“ dankend abgelehnt.

jot

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