OP-Masken in Bussen und Bahnen erlaubt

FFP2-Masken haben im ÖPNV vorerst ausgedient. Kinder unter sechs Jahren sind befreit.
von  Ralph Hub
Im ÖPNV ist jetzt auch das Tragen von OP-Masken erlaubt. (Symbolbild)
Im ÖPNV ist jetzt auch das Tragen von OP-Masken erlaubt. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

München - Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab sofort das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Das gilt auch in den Zügen der Bayerischen Regionalbahnen und der S-Bahn.

Neue Corona-Maßnahmen

Grundlage ist die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 2. September in Kraft ist. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wies gestern in einer Mitteilung darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer sogenannten "OP-Maske" in allen Fahrzeugen und an allen Bahnhöfen und Haltestellen gilt.

Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug, am Bahnsteig oder im zahlungspflichtigen Bereich. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

OP-Masken auch in den Bayerischen Regionalbahnen

Bei den Bayerischen Regionalbahnen gilt: In den Bahnhöfen und auf Bahnsteigen besteht nach wie vor Maskenpflicht, doch auch hier genügt laut Mitteilung eine OP-Maske. Ein Sprecher der S-Bahn München teilte mit, dass auch in den S-Bahnen eine OP-Maske ab jetzt ausreiche. Auf der Webseite hieß es am Donnerstag noch, dass FFP2-Masken getragen werden müssen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.