Olympia 2022: So funktioniert der Bürgerentscheid

Am Sonntag, 10. November, sind in München und in drei anderen  Kommunen Bürgerentscheide. Was Sie wissen müssen
Willi Bock |
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Die Plakate der Befürworter (li.) und der Gegner einer Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2022.
dpa Die Plakate der Befürworter (li.) und der Gegner einer Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2022.

München - Nach den Olympischen Sommerspielen von 1972 will München als erste Stadt der Welt auch Winterspiele austragen. Nachdem die Bewerbung für 2018 vor zwei Jahren gescheitert ist, machen München und seine drei Mitstreiter Garmisch-Partenkirchen und die Landkreise Traunstein und Berchtesgaden einen neuen Versuch. Diesmal für 2022. Doch die Bewerbung ist nicht unumstritten. Die örtlichen Parlamente sind dafür, doch in jeder Kommune gibt es heftigen Widerstand.

Deshalb haben in einer Woche die Münchner in einem Bürgerentscheid das Wort: Dann stimmen sie zum zweiten Mal in der Geschichte der Stadt über eine wichtige Sportfrage ab. Am 21. Oktober 2001 entschieden sie sich für den Bau der Allianz Arena (65,6 Prozent dafür, bei 37,5 Prozent Wahlbeteiligung). Jetzt geht es um die Olympischen Winterspiele 2022. Und zum ersten Mal werden die Bürger aller betroffenen Kommunen gefragt. Deshalb sind am 10. November Bürgerentscheid in München, Garmisch-Partenkirchen und in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land.

Warum gibt es die Bürgerentscheide?

Dahinter stecken Erfahrungen der Bewerbung für die Winterspiele 2018. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verlangt einen Nachweis, dass die Bevölkerung dahinter steht. Beim vorigen Mal (2011) wurden nur Umfragen eingereicht. Doch die Gegner hatten sich bis zum Schluss gegen die Bewerbung gestemmt, was das IOC aufmerksam registriert hatte. Deshalb sollen jetzt mit Bürgerentscheiden Fakten geschaffen werden. Nur im zerstrittenen Garmisch-Partenkirchen hatte es 2011 einen Bürgerentscheid gegeben (58,07 Prozent stimmten dafür, Wahlbeteiligung 60 Prozent).

Warum wurden diesmal keine Unterschriften gesammelt?

Weil die Kommunalparlamente für Berchtesgaden, Traunstein, Garmisch-Partenkirchen und München ein „Ratsbegehren“ beschlossen haben. Das macht Unterschriften überflüssig.

Wann ist die Abstimmung?

Am Sonntag, 10. November, von 8 bis 18 Uhr.

Was steht zur Abstimmung?

Überall die gleiche Frage: Sie wird nur mit Ja oder Nein beantwortet: „Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt München zusammen mit der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2022 bewirbt?“

Ist das Sportkonzept das gleiche wie für die Bewerbung 2018?

Es gibt deutliche Änderungen: Dieses „optimierte Konzept“ verlegt Biathlon- und Langlauf nach Ruhpolding (statt ins Gestüt Schwaiganger), die Freestyle-Wettkämpfe sollen im Münchner Olympiapark sein (statt in Garmisch). Dadurch wird für die Zone Königssee/Ruhpolding in Inzell ein drittes Olympisches Dorf und ein drittes Medienzentrum notwendig. Das neue Konzept hat damit drei statt zwei Zentren (Cluster).

Wann ist die Bewerbung angenommen oder durchgefallen?

Das Stichwort heißt: 4:0. Alle vier Kommunen müssen dafür sein. Ist nur eine einzige dagegen, ist der Entscheid durchgefallen: Dann werden sich München und die Partner nicht bewerben. Das heißt: Die Befürworter müssen viermal gewinnen. Die Gegner nur einmal.

Gibt es eine Mindestbeteiligung?

Ja! Die heißt „Quorum“. Das bedeutet: Der Sieger muss in München mindestens zehn Prozent der 1,08 Millionen Wahlberechtigten auf seiner Seite haben, sonst ist der Entscheid ungültig. Es reicht also nicht, wenn nur zehn Prozent überhaupt zur Wahl gehen – sie müssen auf der Sieger-Seite stehen. Stimmengleichheit gilt als Nein. Das gilt auch in den Landkreisen Traunstein (139670 Wahlberechtigte) und Berchtesgaden (84400); im kleineren Garmisch-Partenkirchen müssen es 20 Prozent sein. Das heißt für München: Liegt die Wahlbeteiligung bei 15 Prozent und hat der Sieger davon nur acht Prozent, ist das Quorum (zehn Prozent) nicht erfüllt. Aber damit rechnet angesichts der hohen Briefwahlbeteiligung keiner.

Wie lange ist das Ergebnis bindend?

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Er ist ein Jahr bindend. Innerhalb dieses Jahres kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei einer Kommunalwahl: Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in München mit Hauptwohnsitz leben.

Was kostet der Entscheid?

975000 Euro.

Kann man noch Briefwahl machen?

Zum Zeitpunt dieser Veröffentlichung - also am 1. November 2013: Ja. Mehr als 110000 Münchner haben das schon beantragt. Aber das KVR rät, die Briefwahlunterlagen per Post spätestens am Dienstag, 5. November 2013, zu bestellen. Im Internet (www.briefwahl-muenchen.de) spätestens am Mittwoch bis 11.30 Uhr. Oder man holt die Unterlagen persönlich in jedem beliebigen Wahlbüro der Bezirksinspektionen in München ab (siehe Wahlbenachrichtigung) bis Freitag um 12 Uhr. Dort kann man auch gleich abstimmen.

Wann ist die letzte Chance?

Schicken Sie den Wahlbrief rechtzeitig ab! Wer ihn am kommenden Wahl-Wochenende noch hat: Die letzte Chance sind am Wahlwochenende die beiden gekennzeichneten Sonderbriefkästen am Rathaus (Fischbrunnen) und beim KVR in der Ruppertstraße (auch nur bis Sonntag 18 Uhr!).

Wie erfährt man das Ergebnis? Auf az-muenchen.de läuft am Wahltag ein Liveticker. Alle Infos gibt es auf unserer Themenseite).

Infos und Termine: Das Wahltelefon des KVR ist bis Sonntag zu erreichen (23396233) Infos zur Bewerbung:finden Sie hier und hier. Am Dienstag, 5. November, sendet die AZ im Internet den Livestream einer Pro- und Contra-Diskussion aus der Redaktion mit Christian Neureuther und Helmut Schleich. Am Donnerstag gibt's eine Diskussion der Grünen im Hofbräuhaus (ab 19 Uhr im Wappensaal).

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