OLG-Urteil: Stadt München muss einen Makler auszahlen

Die Stadt macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und lehnt anschließend einen Vergleich ab. Die Richter geben dem Kläger Recht.
von  az/jot

München - Wäre es vielleicht doch schlauer gewesen, einen Vergleich zu schließen? Die Stadt war von einem Maklerbüro verklagt worden, das ein Münchner Immobiliengeschäft vermittelt hatte.

Dieser Grundstücksverkauf kam aber nicht zustande, weil die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machte und 1,75 Millionen Euro für das Grundstück im Bebauungsgebiet Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe hinlegte.

Die rechtliche Kernfrage im Prozess: War die Klausel im ursprünglichen Kaufvertrag so formuliert, dass die Stadt die Maklerprovision übernehmen muss?

Die Richter des Landgerichts sagten nein und wiesen die Klage des Maklers ab. Aber vor dem Oberlandesgericht (OLG) wendet sich am Mittwoch das Blatt. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die Vorkaufsrecht-Klausel sehr wohl den Anspruch des Klägers begründet. Der Senat verdonnert die Stadt München, 62.000 Euro an den Makler zu zahlen.

Der Vertreter des Maklerbüros bietet zuvor einen (halbe-halbe)-Vergleich an. Doch den Vertretern der Stadt ist es wichtig, Rechtssicherheit in solchen Fällen zu bekommen. Also lehnen sie ab. Sie hoffen stattdessen jetzt auf eine Entscheidung des BGH in der Sache.

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