OLG München: Verfahren um Blutdrucksenker Valsartan soll ruhen

München - In einem Prozess um Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan vor dem Oberlandesgericht (OLG) München haben die Streitparteien am Donnerstag beschlossen, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen. Sie wollen versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Sollte das nicht gelingen, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Rund vier Jahre nach dem Rückruf einiger Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan war der Pharma-Skandal ein Fall für das OLG geworden.
Mittel gegen Bluthochdruck: Hat das Medikament einen Tumor verursacht?
Ein heute 75 Jahre alter Mann klagt auf Auskunft, weil er nach der Einnahme eines Mittels mit Valsartan an Krebs erkrankte. Er geht davon aus, dass das Medikament einen seltenen Tumor in seinem Magen verursacht hat. In einem zweiten Schritt verlangte er auch Schmerzensgeld. Das Teilverfahren war aber bis zur Klärung der Auskunftsfrage weiter am Landgericht anhängig.
Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Institut der AOK war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass es wegen des verunreinigten Wirkstoffs kein insgesamt erhöhtes Krebsrisiko gebe. Weder für eine dreijährige Langzeitanwendung noch in Abhängigkeit der Dosierung sei ein erhöhtes Risiko für Krebs insgesamt festgestellt worden.
Bei der Analyse speziell von Leberkrebs nach Verschreibung von dem verunreinigten Valsartan ergab die Studie jedoch ein statistisch signifikantes, wenngleich auch gering erhöhtes Risiko. Eine direkte Kausalität lasse sich daraus jedoch nicht ableiten und solle weiter erforscht werden, schrieb das BfArM.
Der Skandal machte 2018 Schlagzeilen: Damals wurde bekannt, dass viele Mittel gegen Bluthochdruck, die auf dem Wirkstoff Valsartan basieren, mit dem potenziell krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigt sind. Einige Chargen wurden zurückgerufen. Der Ausgangs-Wirkstoff für die damals vom Markt genommenen Arzneimittel kam von einem chinesischen Produzenten. Das gilt auch für das Mittel, das der Kläger einnahm.