OLG München: Großer Streit um kleinen Mops

Käufer und Züchterin der nach schwerer Krankheit gestorbenen Mopsdame Ronja haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Die Züchterin zahlt 2000 Euro.
München - Ronja ist vor vier Wochen gestorben. Die Mops-Hündin hatte mit ihren fünf Jahren nur ein sehr kurzes Hundeleben. Dabei werden Möpse mit zwölf bis 15 Jahren für Hunde-Verhältnisse eigentlich relativ alt.
Ronja aber wies seit ihrer Geburt einen genetischen Schaden auf, der zu Krankheiten führte. Das lastet Herrchen Jürgen P. der Züchterin an und verklagte diese auf Kaufpreisminderung und Schadenersatz: insgesamt 6.550 Euro.
Das Landgericht sprach ihm immerhin 700 Euro Minderung zu. Das ist die Hälfte des gezahlten Kaufpreises von 1.400 Euro. Doch mit seiner Schadenersatzforderung für die aufgelaufenen Tierarztkosten, der wesentlich größere Brocken der finanziellen Forderungen, kam der 52-Jährige nicht durch.
Über 20.000 Euro für den Mops
Jürgen P. nennt bei der Verhandlung am Montag sogar 22.000 Euro, die er und seine Frau bis zum Tod von Ronja im November für tierärztliche Behandlungen und Medikamente aufbringen mussten. Das Paar ging in Berufung. Jetzt war das Oberlandesgericht gefragt – eben bei der Verhandlung am Montag.
Sie wurde zu einer Art Trauer-Demo für die Hündin. Ein halbes Dutzend Herrchen und Frauchen mit ihren Mops-Hunden auf dem Arm solidarisieren sich mit dem fränkischen Kläger. Unter ihnen war Münchens prominenteste Mops-Halterin Uschi Ackermann.
Die Züchterin soll gegen die Zuchtordnung verstoßen haben
Ihr Protest gilt der Züchterin, die gegen Richtlinien des Mopsverbandes verstoßen habe. Ronjas Mutter "Luna" sei viel zu früh und zu häufig gedeckt worden. Zudem habe die Züchterin versäumt, die Elterntiere auf Pug Dog Encephalitis (PDE) testen zu lassen.
Unstreitig ist, dass Ronja tatsächlich an PDE erkrankte und an einem Wasserkopf litt. Sie war auf einem Auge blind und lief schlecht. Die Hirnhautentzündung des Mopses wurde durch den Gendefekt ausgelöst. Ein Schicksal, das Ronja mit vielen anderen Möpsen teilt. Die Rate an erkrankten Tieren liege bei dieser Rasse bei "enormen" 29 Prozent, führt die Vorsitzende OLG-Richterin Petra Willner aus.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor
Ihren ersten epileptischen Anfall hatte Ronja im Mai 2014. Danach soll es Telefonate gegeben haben. Ob aber dabei bereits über finanzielle Forderungen verhandelt wurde, ist strittig. Aus gutem Grund. Denn wenn es dem Kläger nicht gelingt, solche Verhandlungen nachzuweisen, steht es schlecht um seine Klage. Die Sache wäre schlicht verjährt.
Das Gericht regt erneut einen Vergleich über 2.000 Euro an. Jürgen P. gibt sich zunächst unnachgiebig. "Das ist für mich inakzeptabel", erklärt er.
Doch Richterin Willner macht ihm erneut klar, dass er sowohl bei der möglichen Verjährung als auch bei dem Nachweis der Schuld der Züchterin schlechte Karten hat. Danach fordert sie Kläger und Beklagte auf, eine Verhandlungspause zur Besinnung zu nutzen.
Keine negativen Kommentare mehr
Mit Erfolg. Beide Parteien lenken ein. Wohl auch, um weiteren psychischen Stress zu vermeiden. Der Anwalt der Klägerin spricht von einer regelrechten Hexenjagd, die im Internet gegen seine Mandantin veranstaltet wird. Deswegen sieht der Vergleich auch vor, dass Jürgen P. keine negativen Kommentare zur Sache mehr abgeben darf.
Der macht nach der Verhandlung aber sowieso einen eher erleichterten Eindruck. Nach dem Tod von Ronja fehle ihm schlicht die Energie, um noch weiter zu kämpfen.