Olchinger bedroht "aus Spaß" Freundin mit Waffe – Knast!

München - Eigentlich lernt man schon als Kind: Mit einer Waffe zielt man nicht auf Menschen. Auch nicht, wenn es angeblich nur im Spaß ist. Ein 50-jähriger Olchinger hat jetzt erfahren, dass einem empfindliche Strafen drohen, wenn man das nicht ernstnimmt.
Der Mann hatte auf dem Olchinger Friedhof von einem Unbekannten einen Revolver (Rossi, Kaliber 38) mitsamt Munition gekauft. Das ist bereits strafbar, wenn man keine Erlaubnis hat, eine Waffe zu besitzen.
Opfer stehen Todesängste aus
Aber es kam noch schlimmer: Der Mann bedrohte kurz nach dem Kauf seine Freundin mit der gespannten Waffe. Das Szenario wiederholte sich nach einem Streit am 4. Januar dieses Jahres. Er hielt der Frau den Revolver dabei direkt vors Gesicht. Wieder war die Waffe gespannt und er hatte den Finger am Abzug. Als sich der Stiefvater der Frau einmischte, musste auch dieser in den Lauf des Revolvers blicken. Beide Opfer mussten Todesängste ausstehen.
Der 50-Jährige entschuldigte sich im Prozess am Amtsgericht bei den beiden Opfern. Für eine Bewährungsstrafe reichte das trotz Geständnis nicht. Da noch andere Vorwürfe und Verurteilungen im Raum standen, wurde der Mann zu Haftstrafen von insgesamt zwei Jahren und elf Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da der Verurteilte zu extremem Alkoholkonsum neige.
Zur Höhe der Strafe erklärte der Richter: "Zu seinen Lasten war zu werten, dass die Folgen für die Opfer extrem waren und noch heute beide an Schlaflosigkeit und zum Teil an Panikattacken und Angstzuständen leiden. Die extreme Gefährlichkeit mit dem Umgang der Waffe in der konkreten Art war ebenfalls zu seinen Lasten zu werten." Die Waffe wurde natürlich samt Munition eingezogen.