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Wüsten-Wiesn: Stadt München erringt Erfolg vor Gericht

Das Münchner Oktoberfest fällt aus, doch in Dubai soll eine gleichnamige Veranstaltung stattfinden. Die Stadt München stört sich an der Werbung dafür und bekommt vor Gericht Recht.
von  AZ/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift "Beklagter" steht vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht.
Ein Schild mit der Aufschrift "Beklagter" steht vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht. © Sven Hoppe/dpa

München - Die Stadt München hat vor Gericht einen Erfolg gegen die Veranstalter des geplanten "Oktoberfests" in Dubai errungen: Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung. Demnach dürfen die Macher nicht mit "Oktoberfest goes Dubai" werben.

Die Kammer hat den Machern, zu denen der Schausteller Charles Blume und der frühere Münchner Gastronom Dirk Ippen zählen, unter anderem verboten, mit der Formulierung "Oktoberfest goes Dubai" sowie der dazugehörigen Abbildung zu werben. Verboten ist ihnen insbesondere auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.

Laut den Plänen soll das Wüsten-Oktoberfest am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400.000 Quadratmetern aufwarten.

Die beiden Veranstalter argumentierten, dass der Begriff "Oktoberfest" von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem assoziiere man mit dem Begriff "Oktoberfest" nicht unbedingt das Münchner Oktoberfest.

Der vorsitzende Richter, Georg Werner, sitzt vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht.
Der vorsitzende Richter, Georg Werner, sitzt vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht. © Sven Hoppe/dpa

Die Wüsten-Wiesn wird fleißig beworben

Auf der Website der Veranstalter wird es als das "größte Festival der Welt" beworben – garniert mit Fotos des Münchner Originals und dem nun verbotenen Slogan "Oktoberfest goes Dubai".

Das Gericht erkannte in der Formulierung  sowohl eine Irreführung von Verbrauchern als auch eine unlautere Rufausbeutung. Der gute Ruf des Münchner Oktoberfests werde durch die streitgegenständliche Werbung für Verbraucher auf die Veranstaltung in Dubai in unzulässiger Weise übertragen, urteilte die Kammer.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD): "Ich freue mich über das Urteil, denn es gibt nur ein Original-Oktoberfest und das findet in München statt und wird keine neue Heimat in der Wüste finden."

Der Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner (CSU) sagte nach dem Urteil: "Uns lag neben dem Schutz unseres Oktoberfests am Herzen, auch und gerade die Interessen unserer Geschäftspartner zu schützen, die auf die Marke Oktoberfest vertrauen. Das Urteil festigt unsere Position als Veranstalter des Originals und ist eine klare Warnung an alle, die versuchen, den Wert und den Kern unserer Marke für ihren eigenen Profit auszubeuten."

Das im Urteil ausgesprochene Verbot der entsprechenden Bewerbung gilt ab sofort deutschlandweit, eine Berufung ist zugelassen.

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