Wucher bei Wiesn-Tischen: Landgericht München verbietet Zweitverkauf von Reservierungen

München - Ob die Wiesn heuer überhaupt stattfinden kann, ist noch nicht klar. Einen Tisch reservieren können Sie schon heute – allerdings ohne Einverständnis der Wirte.
Dieser bizarre Fall beschäftigte das Landgericht München I am Montag. Geklagt hatten die Wirte von drei Wiesnzelten: Augustiner, Bräurosl und Hofbräu. Angeklagt: Eine Agentur, die auf ihrer Webseite angibt, Tischreservierungen für Wiesnzelte zu verkaufen. Das Problem: Die Reservierungen, die verkauft werden, existieren noch nicht. In den Wiesnzelten kann man noch gar nicht reservieren.
Wiesn-Tisch im Käferzelt für 4.570 Euro
Die Agentur verkauft dennoch Plätze – zu stolzen Preisen. Eine Reservierung für acht Personen im Käfer Wiesnzelt soll so 4.570 Euro kosten – bei den Wirten kostet eine Reservierung nichts – man kauft lediglich Verzehrgutscheine im Voraus. Später versucht die Agentur Reservierungen in den Wiesnzelten zu kaufen und an ihre Kunden (samt Aufpreis) weiterzugeben.
Den Leuten sei nicht klar, dass sie nur die Möglichkeit einer Reservierung kauften, finden die Wirte und haben so eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Im Augustiner, in der Bräurosl und im Hofbräuzelt konnte man seitdem auf der Webseite nicht mehr reservieren. Dagegen wollte die Agentur vorgehen – doch scheiterte: die einstweilige Verfügung besteht. "Man muss sagen, (Ihre Kunden) haben nichts in der Hand", erklärt die Richterin dem Anwalt der Agentur. Das sei auf der Webseite aber nicht ersichtlich.
Wucher-Preise für Tische: Ochsenbraterei gewinnt vor Gericht
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits einer Agentur den Handel mit Reservierungen untersagt. Diese hatte Reservierungen in der Ochsenbraterei für bis zu 3.299 Euro angeboten. Bei der Wirtin hätte ein Tisch für zehn Personen (Mindestverzehr) nur 400 Euro gekostet. Die Agentur legte Berufung ein.
Ob die Wiesn überhaupt stattfindet, ist noch unklar – der Wiesnwahnsinn ist aber augenscheinlich schon in vollem Gange.