Wohnung während der Wiesn untervermieten: Das sollten Sie beachten

München - Hotelzimmer sind gerade während der Wiesn-Zeit in München unverhältnismäßig teuer – um diese hohen Preise zu vermeiden, schauen sich viele Touristen nach Alternativen um. Eine davon sind privat vermietete Wohnungen. Inwiefern es legal ist, seine Wohnung zu vermieten und ob der Vermieter davon wissen muss, ist jedoch nicht Jedem klar. Die AZ hat für Sie bei einer Expertin nachgefragt.
Eine Übernachtung in einem Hotelzimmer kann je nach Ansprüchen schnell mehrere hundert Euro kosten. Wer sich Geld sparen will, oder sogar selbst welches verdienen, sollte sich definitiv mit dem Thema "Untermiete" beschäftigen. Was dabei zu beachten ist, um Probleme und versteckte Kosten zu vermeiden, hat der Mieterverein München gegenüber der AZ erklärt.
Wohnung zur Wiesn untervermieten? Worauf Mieter achten müssen
Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des DMB Mieterverein München, erzählt, worauf Mieter bei einer Untervermietung achten müssen: „Wer ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten möchte, braucht die Genehmigung des Vermieters“, sagt Angela Lutz-Plank.
Diese sollte unbedingt schriftlich vorliegen, um hinterher beweisen zu können, dass die Vermietung erlaubt war. Hole sich der Mieter die Genehmigung nicht ein und der Vermieter bemerkt die ungenehmigte Untervermietung, könne er nach Abmahnung fristlos kündigen. Mieter könnten also ihre Wohnung verlieren, wenn sie ungenehmigt untervermieten.
Untervermietung der eigenen Wohnung zur Wiesn: Wo muss man sich eine Genehmigung einholen?
Die Stadt München habe kein Problem mit einer Untervermietung der eigenen Wohnung für insgesamt acht Wochen im Jahr, die auch nicht am Stück genutzt werden müssten. „Aber Vorsicht! Die Genehmigung des Vermieters braucht ein Mieter trotzdem und unabhängig davon“, warnt Lutz-Plank.
Den Rest des Jahres müsse die Wohnung dann aber von der Person bewohnt werden, die auch im Mietvertrag stehe. Das gelte aber nur für die Untervermietung der ganzen Wohnung – für einzelne Zimmer gebe es keine Beschränkungen, jedoch müsse der eigentliche Mieter dabei weiterhin selbst in der Wohnung wohnen.
Regelverstöße können teuer werden
„Wenn eine Wohnung ohne Genehmigung dauerhaft ausschließlich an Touristen vermietet wird, handelt es sich um eine Zweckentfremdung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt München mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft werden kann“, sagt Mietervereins-Geschäftsführerin Lutz-Plank.
Auch moralisch sei dies aus Sicht des Mietervereins nicht vertretbar. „Wohnraum ist in München äußerst knapp. Deswegen sollten alle mithelfen, dass dem Markt nicht noch mehr Wohnungen entzogen werden“, so Lutz-Plank.
Wichtig sei es, dass man sich auf jeden Fall Namen und Adresse der Untermieter geben lasse. Auch der Vermieter der Wohnung könne die Untervermietung nur unter diesem Umstand genehmigen, wenn er das so wolle. Ein schriftlicher Vertrag sei aber grundsätzlich essenziell. Ohne diesen sei es schwer, Höhe und Dauer der Untermiete nachweisen zu können.
Untermiete zum Oktoberfest: Übergabeprotokoll schützt vor bösen Überraschungen
Wichtig sei es aber auch, ein Übergabeprotokoll zu führen. In dem sollte aufgelistet sein, welche Möbel und auch kleinere Gegenstände, wie zum Beispiel Teller oder Gläser, sich in der Wohnung befinden.
Auch der Zustand des Mobiliars sollte darin festgehalten sein, um spätere Schäden nachweisen zu können. „Gut ist es auch, am Ende des Untermietverhältnisses die Wohnung gemeinsam durchzugehen und festzuhalten, ob was kaputt ist oder fehlt“, rät Lutz-Plank.
Wer muss die entstandenen Schäden am Ende bezahlen?
Der Mieter habe einen Anspruch darauf, dass Untermieter Reparaturen und Neubeschaffungen bezahlen. Die Wohnung müsse bei der Übergabe genauso aussehen, wie zuvor. Dennoch heiße das nicht, dass Mieter ihren Vermietern gegenüber einfach auf die Untermieter verweisen könnten. Im Zweifelsfall müsse der Mieter selbst die Kosten übernehmen, damit diese nicht auf den Vermieter zurückfallen.
"Das heißt: Der Mieter muss bezahlen und sich das Geld von dem Touristen holen", sagt Lutz Plank. Eins ist bei der Untermietung aber besonders zu beachten: Einnahmen müssen beim Finanzamt gemeldet und dementsprechend versteuert werden. Wer das nicht macht, dem drohen hohe Bußgelder.