Wirbel um Wiesn-Reservierungen: Menüzwang auf dem Oktoberfest oder nicht?

Seit 16. Juni gelten für die Wiesn-Reservierungen neue, strengere Regeln der Stadt. Halten die auch alle ein?
von  Jan Krattiger, Christina Barnes
Oktoberfestbesucher in bayerischer Tracht stehen vor einem dem Schottenhamel-Festzelt.
Oktoberfestbesucher in bayerischer Tracht stehen vor einem dem Schottenhamel-Festzelt. © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

München - In rund zweieinhalb Monaten ist es wieder soweit und es heißt O'zapft is – und damit beginnt am 16. September die 188. Wiesn.

Schon längst am Laufen ist das große Rennen um die Reservierungen in den Wiesnzelten. Und der Umgang der Wiesnwirte mit den heiß begehrten Plätzen in den Zelten wird auch immer wieder kritisiert. 

Wirbel um Wiesn-Reservierungen

Dass eine Tischreservierung mit einem Menüzwang einhergeht, ist nämlich eigentlich verboten. Die Wirte dürfen lediglich eine Mindestabnahme pro Person verlangen. In den großen Festzelten (außer Käfer und Weinzelt) ist das im Mittelschiff zwei Maß Bier und ein halbes Hendl. In den Boxen und auf den Galerien zwei Maß, ein halbes Hendl und ein Gutschein über 15 Euro. 

Seit 16. Juni gelten nun die neuen, verschärfteren Regeln für die Tischreservierung. Neben der Mindestabnahme ist es nun auch so, dass die Wirte nicht vor der Reservierung bereits abfragen dürfen, ob die Gäste Menüs vorbestellen – die sind für die Wirte lukrativer als die Mindestabnahme und könnten sie dazu veranlassen, sie gegenüber den regulären zu bevorzugen. 

Schaut man sich aber aktuell die Seiten der Wiesnzelte an, so stechen zwei ins Auge: das Schottenhamel-Festzelt und das Marstallzelt. Auf den Reservierungs-Seiten der beiden Zelte sind die Mindestabnahme-Optionen in der Liste sehr klein aufgeführt. Auf der Seite des Schottenhamel-Zelts sind die Menüoptionen zudem in größerer Schrift, farblich abgehoben und fett umrahmt. Beim Marstall sind zwar die farblichen Unterschiede geringer, aber auch hier ist die Richtung klar, in die es gehen soll. Die Option für die Mindestabnahme erscheint am Ende der Liste ganz klein. 

Die Reservierungsseite des Schottenhamel-Festzelts
Die Reservierungsseite des Schottenhamel-Festzelts © Screenshot
Die Reservierungsseite des Marstall-Festzelts.
Die Reservierungsseite des Marstall-Festzelts. © Screenshot

Buchungsprozess bei Marstall und Schottenhamel: Regelkonform?

Aber ist das auch verboten? "Unser Buchungsprozess über die Website ist völlig konform mit den Auflagen und Regeln der Stadt München. Der Gast kann über unsere Website direkt seine ausgewählten Plätze buchen, ohne ein Menü zu wählen. Dies ist zwar in der Auswahl, da viele Gäste ein Menü wünschen und dies gleich in diesem Prozess angeben können", sagt der Marstall auf AZ-Anfrage. Eine Buchung sei aber mit Mindestverzehr auch möglich. Ein Menüzwang bestehe nicht.

Und auch der Schottenhamel betont: "Wir halten schon seit Jahren aus Überzeugung und auch 2023 diese neuen Regeln der Stadt München ein. Jeder Gast hat aufgrund der Logik unserer Software seine Reservierung sicher, bevor er zur Auswahl  von Speisen kommt". Dies gelte bei der Reservierung im Internet und auch per Mail. 

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner versichert: "Die Regeln werden eingehalten"

Eine Nachfrage beim Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) ergibt: Sein Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) hat die Reservierungssysteme der Festzelte geprüft, und kommt zum Schluss: "Die Regeln werden eingehalten". 

Dass die Wiesnwirte mit ihren Reservierungs-Webseiten die Regeln der Stadt brechen, müssen sie sich also sicher nicht vorwerfen lassen. Dass sie diese zu ihren Gunsten und zulasten der Geldbeutel der Wiesnbesucher vielleicht etwas großzügig auslegen aber schon.

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