Wiesn-Zelt darf weiter Schützenlisl heißen – unter einer Bedingung

München - Wenn im September wieder bierdurstige Massen auf die Theresienwiese strömen, wird nichts darauf hindeuten, dass um die Schützenlisl ein jahrelanger Rechtsstreit tobte, der nun beigelegt scheint.
Wirt Lorenz Stiftl musste um die tanzenden Kellnerin bangen
Nach wie vor wird es auf der Oidn Wiesn ein Zelt mit dem Namen der lächelnden, tanzenden Kellnerin geben, ihr Bild wird wohl weiterhin die Wände zieren. Noch vor rund einem Jahr war unklar, ob Wirt Lorenz Stiftl künftig noch mit der ikonischen Figur werben darf. Der Gastronom und die Münchner-Kindl-Brauerei stritten vor Gericht um die Rechte an der Schützenlisl.

Auf diesen Kompromiss einigte man sich
Wie die beiden Parteien nun mitteilen, konnte man sich auf einen Kompromiss einigen: Wirt Stiftl darf den Namen der Schützenlisl markenrechtlich schützen lassen, die Brauerei das Bild. Beide dürfen trotzdem umgekehrt die jeweils andere Marke zeigen – Stiftl darf sein Zelt also mit dem Gemälde schmücken, die Brauerei den Namen zur Erklärung des ikonischen Logos verwenden.
Die historische Person hinter dem Bild
Hinter der auf einem Bierfass balancierenden Kellnerin steckt eine historische Person: Die junge Coletta Möritz begeisterte den Maler Friedrich August von Kaulbach so sehr, dass er sie um 1880 auf einem Bild festhielt. Das für damalige Verhältnisse freizügige Gemälde wurde schnell beliebt, ebenso der dazugehörige Name der Schützenlisl. Im Jahr 1881 zierte die Figur beim Deutschen Bundesschießen auf der Theresienwiese ein Festzelt.
Zwei Mal scheiterte die Bewerbung
Wiesn-Wirt Lorenz Stiftl wollte daran mit einem Zelt auf dem Oktoberfest erinnern. Er meldete 2015 Markenrechte auf die Schützenlisl an, scheiterte jedoch zwei Mal mit einer Bewerbung, bevor er im vergangenen Jahr den Zuschlag erhielt und sein Schützenlisl-Zelt auf der Oidn Wiesn aufstellen durfte.
Der Rechtsstreit mit der Münchner-Kindl-Brauerei
Zum Missfallen von Dietrich Sailer: Er plante, die traditionsreiche Münchner-Kindl-Brauerei wieder aufzubauen. Die hatte vor mehr als 100 Jahren mit dem Bild der Schützenlisl geworben – entsprechend sollte das Gemälde auch die Neuauflage zieren. Sailer ließ sich die Marke daher selbst eintragen, es kam zum Rechtsstreit.
Die Brauerei war der Ansicht, Stiftl habe seine Markenrechte vor der Wiesn-Zusage zu lange nicht genutzt, sie seien daher verfallen. Das Landgericht München folgte der Argumentation, Stiftl legte dagegen Berufung ein.

Geeinigt wurde sich außergerichtlich
Dass der Streit nun nach einer mündlichen Verhandlung außergerichtlich beigelegt werden konnte, freut beide Parteien: Auf Seiten der Brauerei ist man zufrieden, sagt Leo Sailer, Sohn des Geschäftsführers. "Es ist ein guter Kompromiss." Denn das Erkennungsmerkmal des Bieres sei das Gemälde, das man sich nun als Marke eintragen dürfe. Der Name dagegen spiele eine untergeordnete Rolle. Bei Wirt Stiftl sei es umgekehrt, so bekomme letztendlich jeder die Komponente, die für ihn Bedeutung habe.
"Eine gemeinsame Lösung, mit der jeder gut leben kann"
Auch Stiftl zeigt sich erleichtert über die Einigung: "Jetzt sind wir da, wo wir seit Anfang an hinwollten. Eine gemeinsame Lösung, mit der jeder gut leben kann." Ein Miteinander sei immer besser als ein Gegeneinander. "Mein Vater sagte mal zu mir: Der beste Streit sei der, den man vermeiden könne."